Rund 317.000 Schülerinnen und Schüler an 938 Schulen des Landes Brandenburg erhalten am Freitag ihre Halbjahreszeugnisse. Beeinträchtigt werden könnte die Zeugnisausgabe vom Streik im Schülerverkehr. Dafür ist Vorsorge getroffen.
Aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Schülerverkehr kann jede Schule selbst entscheiden, ob die Zeugnisausgabe bereits in der letzten planmäßigen Unterrichtsstunde am Donnerstag, den 1. Februar 2024 oder regulär am Freitag, den 2. Februar 2024 erfolgt. Der letzte Schultag bleibt Freitag, 2. Februar 2024. Die Schulen sind über die Staatlichen Schulämter informiert.
Damit findet ein Absatz der Verwaltungsvorschriften über schulische Zeugnisse (VV-Zeugnisse) Anwendung: „In begründeten Einzelfällen kann ein Zeugnis auch vorzeitig ausgegeben werden, sofern es gemäß der Bildungsgangverordnung erstellbar ist.“
Für den Schulbesuch am Freitag gilt weiterhin das, was bei den vorherigen, durch Streik ausgelösten Beeinträchtigungen galt:
- Alle Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird gemäß dem regulären Stundenplan vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert. Die Aufsicht über die anwesenden Schülerinnen und Schüler wird gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften „Aufsicht“ gewährleistet.
- Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesen sind und absehbar nicht die Schule besuchen können, erhalten Lernaufgaben von ihren Lehrkräften zur Bearbeitung.
- Schulen können nach ihren Möglichkeiten für abwesende Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht organisieren: in den Jahrgangsstufen 1 bis 11 (Gymnasien) bzw. bis 12 (Gesamtschulen und berufliche Gymnasien) sowie in den beruflichen Schulen.
- Schülerinnen und Schüler, die mit Lernaufgaben versorgt sind, gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern – oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst – dies der Schule mitgeteilt haben.
- Die Schulleitungen sind gebeten, mit den Trägern der Horte einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen Schule und Hort abzusprechen.
Für die Schülerinnen und Schüler und Eltern ist die Zeugnisausgabe ein aufregender Moment. Bildungsminister Steffen Freiberg: „Ich gratuliere den Kindern und Jugendlichen zu ihren schulischen Leistungen. Viele werden glücklich über die Noten sein, manche etwas betrübt. Aber im 2. Halbjahr sind noch viele Möglichkeiten, sich zu verbessern und manche Hürde zu nehmen.“ Ich danke allen Beteiligten, dass wir das geschafft haben.“
Danach geht es in die Winterferien. Freiberg: „Dabei wünsche ich allen Kindern und Jugendlichen und den Lehrkräften erholsame Tage, um ab 12. Februar gestärkt in das zweite Halbjahr zu starten.“
Den Kindern und Jugendlichen, die sorgenvoll der Zeugnisausgabe und dem anschließenden Weg nach Hause entgegensehen, rät Freiberg „sich an eine Lehrerin oder einen Lehrer ihres Vertrauens zu wenden.“
Beratung und Hilfe vor, während und nach der Zeugniserteilung können die Schulpsychologinnen und -psychologen der Schulämter, die Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie die Kinder- und Jugendnotdienste im Land Brandenburg leisten.
Kontakte für Unterstützung:
- Kinder- und Jugendtelefon: Nummer gegen Kummer
- Schulpsychologische Beratungsstellen der Schulämter
- Erziehungs- und Familienberatungsstellen
- Kinder- und Jugendnotdienste: bitte beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Weitere Informationen:
- Verwaltungsvorschriften Zeugnisse (Nummer 6 Absatz 4 Satz 2)
Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)