Wir sind die Grundschule Kolkwitz

Die längere pädagogische Betreuung in unserer Schule ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die intensive Zusammenarbeit mit dem Hort, den Eltern, den Kindertagesstätten, den Vereinen und anderen Organisationen ist einfach die Chance, über viele Stunden des Tages das Miteinander zu pflegen.

Wir legen großen Wert darauf, dass sich die Kinder mit unterschiedlichen Begabungen, unterschiedlicher Herkunft und Kultur gegenseitig respektieren.

Jedes Kind erhält die Chance, sich ergänzend mit Unterrichtsangeboten zu beschäftigen, Lernhilfen anzunehmen und Hausaufgaben selbständig zu erledigen. Ganztagsgestaltung gibt jedem Schüler Gelegenheit, soziale Beziehungen einzugehen und sich im gemeinsamen Spielen und Lernen zu üben.

Die Schüler begrüßen besonders die vielen Freizeitangebote am Nachmittag.

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Schulnachrichten

Sep
20

Arbeitsgemeinschaften 2024/25

Begeisterung entfachen, Kreativität stimulieren, die motorischen Fähigkeiten entwickeln und den Horizont erweitern - all dies sind die Ziele unserer AG-Angebote an unserer Ganztagsschule. Ihre Kinder…

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Havarie in Kolkwitz

Aufgrund einer kurzfristigen Havarie kommt es zwischen dem 17. bis zum voraussichtlich 20. September 2024 im Bereich Kolkwitz zu einer halbseitigen Sperrung der Bahnhofstraße zwischen…

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Sep
11

Bundesweiter Warntag 2024

Liebe Eltern, am 12. September 2024 findet um 11:00 Uhr der nächste Bundesweite Warntag statt. Dies ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen,…

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Aug
28

Infos zum Ablauf des 1. Schultages

Liebe Eltern, um einen reibungslosen Start in das neue Schuljahr zu gewährleisten, möchten wir Sie vorab über den Ablauf des ersten Schultages informieren. Treffpunkt: Wir…

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Häufig gestellte Fragen

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig.

Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind innerhalb des durch den Schulträger (Stadt, Amt oder Gemeinde) öffentlich bekannt gemachten Anmeldezeitraumes bei der örtlich zuständigen Schule an. Welche Grundschule für den Wohnsitz des Kindes örtlich zuständig ist, erfahren Sie aus der Schulbezirkssatzung, die ebenfalls durch den Schulträger (z.B. über das Amtsblatt) öffentlich bekannt gemacht wird.

Sofern Eltern ihr Kind an einer Ersatzschule anmelden, entbindet sie das nicht von der Verpflichtung, das Kind zum Schulaufnahmeverfahren an der zuständigen Schule anzumelden. Über die Anmeldung an einer Ersatzschule ist die örtlich zuständige Schule zu informieren.

Wichtig: Zur Anmeldung muss das Kind – auch bei der digitalen Anmeldung – persönlich in der Schule vorgestellt werden. Die Schulleitungen laden Sie zu den Schulaufnahmegesprächen oft schon vor Weihnachten ein. Bitte achten Sie daher auf eine rechtzeitige Anmeldung.

Sorgeberechtigte, die wünschen, dass ihr Kind in die fünfte Jahrgangsstufe einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums in eine Leistungs- und Begabungsklasse aufgenommen wird, müssen bis Anfang Januar eines Jahres einen Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der Grundschule stellen. Zurzeit sind an 30 Gymnasien und einer Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie an vier Gymnasien in freier Trägerschaft Leistungs- und Begabungsklassen eingerichtet. Die digitale Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit Leistungs- und Begabungsklassen erfolgt in der Regel im Februar.

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