Förderkonzept - Vertiefung 03

LRS-Diagnostik und Förderung

Besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sollen möglichst früh erkannt und gezielt gefördert werden. Grundlage sind Lernbeobachtung, geeignete diagnostische Verfahren, abgestimmte Fördermaßnahmen und eine verlässliche Zusammenarbeit mit den Eltern.

Früh erkennen

Die Feststellung sollte so früh wie möglich erfolgen.

Deutschlehrkraft

Die Lehrkraft für Deutsch verantwortet das schulische Feststellungsverfahren.

Gezielt fördern

Zusätzliche Förderung orientiert sich am individuellen Lernstand.

Nachteile ausgleichen

Ein Nachteilsausgleich kann nach den geltenden Regeln gewährt werden.

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Feststellung besonderer Schwierigkeiten

Nach der aktuellen Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung ist die Lehrkraft für Deutsch für die Feststellung besonderer Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben verantwortlich. Die Feststellung kann in allen Jahrgangsstufen erfolgen und sollte möglichst früh einsetzen. Eltern und weitere unterrichtende Lehrkräfte werden einbezogen.

  • unterrichtsbegleitende Lernbeobachtung
  • geeignete informelle und formelle Verfahren
  • Blick auf Lesekompetenz und Rechtschreibung
  • bei Bedarf Unterstützung durch weitere Fachkräfte oder schulpsychologische Beratung
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Zusätzliche Förderung

Wenn zusätzliche Förderung erforderlich ist, entscheidet die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz im Rahmen der vorhandenen personellen und sächlichen Möglichkeiten über Art, Umfang und Dauer. Die Einbeziehung in die zusätzliche Förderung erfolgt mit Einverständnis der Eltern.

  • individuelle Förderziele
  • regelmäßige Rückmeldung an Eltern
  • Förderung kann ergänzend oder parallel zum Regelunterricht erfolgen
  • Belastbarkeit des Kindes berücksichtigen
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Leistungsbewertung und Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich soll vorhandene Schwierigkeiten ausgleichen, ohne die fachlichen Anforderungen pauschal abzusenken. Je nach Entscheidung können beispielsweise zusätzliche Arbeitszeit, technische oder didaktische Hilfsmittel und methodische Hilfen eingesetzt werden. Weitergehende Abweichungen von Bewertungsmaßstäben sind gesondert geregelt.

  • Entscheidungen werden individuell getroffen
  • Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt
  • geeignete Hilfen werden auf den konkreten Bedarf abgestimmt
  • Eltern werden über Entscheidungen informiert