Besondere Schwierigkeiten im Rechnen
Besondere Schwierigkeiten im Rechnen sollen möglichst früh erkannt und gezielt gefördert werden. Im Mittelpunkt stehen tragfähige Zahlvorstellungen, das Verständnis von Rechenoperationen, individuelle Lernwege und passende schulische Unterstützung.
Mathematiklehrkraft
Die Feststellung besonderer Rechenschwierigkeiten liegt schulisch bei der Mathematiklehrkraft.
Prozessorientiert
Nicht nur Ergebnisse, sondern Lern- und Lösungswege werden betrachtet.
Grundlagen zuerst
Zahlenverständnis und Rechenoperationen haben Vorrang vor bloßem Stoffnachholen.
Nachteilsausgleich
Geeignete Hilfen können durch die Klassenkonferenz beschlossen werden.
Schulische Feststellung
Die Mathematiklehrkraft beobachtet Lern- und Lösungsprozesse und prüft mathematische Basiskompetenzen. Die Feststellung kann in allen Jahrgangsstufen erfolgen und sollte möglichst früh vorgenommen werden. Bei Bedarf können weitere Fachkräfte oder die schulpsychologische Beratung unterstützen.
- Zahlvorstellungen und Mengenverständnis
- Verständnis von Rechenoperationen
- individuelle Lösungsstrategien
- Fehlermuster und Lernwege
Förderung grundlegender Kompetenzen
Die zusätzliche Förderung setzt an den grundlegenden mathematischen Vorstellungen an. Nach der LRSRV hat das Verständnis von Zahlen und Rechenoperationen Vorrang vor dem kurzfristigen Nacharbeiten aktueller Unterrichtsinhalte.
- anschauliche und handelnde Zugänge
- systematischer Aufbau tragfähiger Zahlvorstellungen
- Strategien statt reines Auswendiglernen
- Übungen passend zum individuellen Entwicklungsstand
Nachteilsausgleich und Zusammenarbeit
Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Geeignete Hilfen werden individuell festgelegt und mit den Eltern besprochen. Die Klassenkonferenz entscheidet im Rahmen der geltenden Regelungen.
- Eltern regelmäßig informieren und beteiligen
- Förderverlauf gemeinsam beobachten
- bei Bedarf schulpsychologische Beratung hinzuziehen
- außerschulische Unterstützung kann mit schulischer Förderung abgestimmt werden



