Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann

Krankmeldung schnell und unkompliziert

Nutzen Sie dieses Formular, um eine Abwesenheit oder eine organisatorische Besonderheit Ihres Kindes direkt an die Schule zu melden. Bitte tragen Sie keine Diagnose oder medizinischen Details ein.

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    Art der Meldung

    Bitte wählen Sie aus, welche Meldung Sie an die Schule übermitteln möchten.
    2

    Angaben zum Kind

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    Zeitraum der Krankmeldung

    Geben Sie den bekannten oder voraussichtlichen Zeitraum der Abwesenheit an.
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    Spätere Ankunft

    Bitte geben Sie Datum und voraussichtliche Ankunftszeit an.
    Bitte im Format HH:MM eingeben, z. B. 08:15.
    3

    Frühere Abholung

    Bitte geben Sie an, wann Ihr Kind die Schule verlassen soll.
    Bitte im Format HH:MM eingeben, z. B. 11:30.
    3

    Sport- oder Schwimmunterricht

    Bitte geben Sie an, für welchen Unterricht die Meldung gilt.
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    Angaben zur meldenden Person

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    Zusätzlicher Hinweis

    Nur wenn für die Organisation des Schultages erforderlich.
    Bitte keine Diagnose, Krankheitsbeschreibung oder andere medizinische Angaben eintragen. Bei meldepflichtigen Krankheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Schule.

    Die übermittelten Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Meldung verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Was Eltern wissen sollten

    Frühzeitig melden

    Bitte übermitteln Sie die Meldung möglichst vor Unterrichtsbeginn.

    Keine Diagnose nötig

    Für die schulische Abmeldung werden keine medizinischen Diagnosen benötigt.

    Zeitraum angeben

    Wenn absehbar, geben Sie den voraussichtlichen Zeitraum der Abwesenheit an.

    Besondere Fälle

    Bei längeren oder ungewöhnlichen Abwesenheiten nehmen Sie bitte zusätzlich Kontakt mit der Schule auf.

    Regelungen im Überblick

    Wichtige Hinweise

    Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen zu Entschuldigung, Infektionsschutz sowie Sport- und Schwimmunterricht.

    Entschuldigungspflicht

    Die Schule muss bei krankheitsbedingtem Fernbleiben rechtzeitig informiert werden.

    Mehr erfahren

    Nach der aktuellen VV-Schulbetrieb Brandenburg ist die Schule spätestens am zweiten Fehltag zu benachrichtigen. Nach Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund für das Fernbleiben mit. Bei längerem Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Angaben über die Art einer Erkrankung dürfen von der Schule grundsätzlich nicht verlangt werden.

    VV-Schulbetrieb Brandenburg

    Meldepflichtige Krankheiten

    Bei bestimmten übertragbaren Krankheiten, Verdachtsfällen oder Läusebefall gelten besondere Mitteilungspflichten.

    Mehr erfahren

    Fällt eine Erkrankung oder ein Verdachtsfall unter § 34 Infektionsschutzgesetz, muss die Schule unverzüglich informiert werden. Bitte tragen Sie die konkrete Diagnose nicht in das allgemeine Freitextfeld dieses Formulars ein, sondern nehmen Sie direkt Kontakt mit der Schule auf. So können erforderliche Schutz- und Meldewege datensparsam abgestimmt werden.

    § 34 Infektionsschutzgesetz

    Befreiung vom Sport- und Schwimmunterricht

    Für eine längerfristige Beurlaubung gelten in Brandenburg besondere Anforderungen.

    Mehr erfahren

    Die Online-Meldung bewirkt nicht automatisch eine Freistellung. Nach der aktuellen VV-Schulbetrieb entscheiden über Beurlaubungen bis zu vier Wochen die für den Sport- und Schwimmunterricht zuständigen Lehrkräfte; für längere Zeiträume entscheidet die Schulleitung. Eine Beurlaubung kann ganz oder teilweise erfolgen und ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen und zu begründen. Bei akuten gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann die Sportlehrkraft einzelne Übungen oder Unterrichtsstunden auch ohne schriftlichen Antrag aussetzen. Beurlaubte Schülerinnen und Schüler können, soweit es die gesundheitliche Situation zulässt, zu theoretischen Unterweisungen und Hilfsdiensten herangezogen werden. Teilweise beurlaubten Schülerinnen und Schülern können geeignete Übungen aufgegeben werden. Ein ärztliches Attest ist beizufügen, sofern die Gesundheitsstörung nicht offensichtlich ist. Bei mehr als vier Wochen ist das landesweit vorgesehene Formular nach Anlage 2 der VV-Schulbetrieb verbindlich. Eine Beurlaubung soll grundsätzlich höchstens für ein halbes Jahr ausgesprochen werden, sofern nicht die Art der Erkrankung oder Behinderung sicher eine längere Nichtteilnahme erfordert.

    VV-Schulbetrieb Brandenburg, Nr. 10

    Häufige Fragen