Ein Kind hat ein intuitives Ziel: Selbstentwicklung

Grundschule: Schule und Unterricht ab 22. Februar 2021

Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Grundschulen sowie der Grundschulteile von Ober- und Gesamtschulen, der Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“, „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“) besuchen wieder die Schule – und zwar im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell). Ausnahme: Die Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) sind der Sekundarstufe I zugeordnet und verbleiben bis auf Weiteres im Distanzunterricht.

Organisation des Unterrichts
Auch wenn das Abstandsgebot zwischen Schülerinnen und Schülern sowie diesen und den Lehrkräften formal nicht gilt (§ 1 Absatz 2 der Sechsten Eindämmungsverordnung) stellen die Schulleitungen sicher, dass alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen Optionen genutzt werden, damit in diesen Klassen und Lerngruppen im Rahmen des Möglichen Abstand gehalten werden kann.

Die Obergrenze für die Größe der Lerngruppen soll nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse 15 Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nicht überschreiten. Klassen mit mehr als 15 Schülerinnen und Schülern sollen dementsprechend grundsätzlich geteilt werden. Über Ausnahmen entscheiden die Schulleitungen aufgrund der personellen und räumlichen Ausstattung.

Wechselmodell
Das Wechselmodell kann durch die Schulen in Abhängigkeit von der Schülerbeförderung wie folgt organisiert werden:

  • wöchentlicher Wechsel (A/B-Woche je Gruppe)
  • halbwöchentlicher Wechsel: Gruppe 1 Mo/Mi/Fr; Gruppe 2 Di/Do, nach einer Woche wird gewechselt
  • Schichtmodell (Präsenzunterricht Gruppe 1 vormittags, Gruppe 2 nachmittags).
    > Anlage 2 – Organisation des Wechselunterrichts

Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Schulleitungen mit ihren Kollegien entsprechend den standortspezifischen Rahmenbedingungen (§ 17 Absatz 5 der Sechsten Eindämmungsverordnung).

Schulspezifische Ausgestaltung der Stundentafel
Sofern die Absicherung der Notbetreuung dazu führt, dass Personal- bzw. Raumkapazitäten nicht ausreichend für Unterricht zur Verfügung stehen, wird eine schulspezifische Ausgestaltung der Stundentafel hinsichtlich der vorwiegend im Präsenzunterricht unterrichteten Fächer zugelassen, die mit dem staatlichen Schulamt abzustimmen ist. Dabei stellen die Schulen die Stärkung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen in den Mittelpunkt.

Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

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