Förderdiagnostische Lernbeobachtung
Lernentwicklung wird kontinuierlich beobachtet, damit Unterstützung frühzeitig, nachvollziehbar und passend zum einzelnen Kind geplant werden kann. Bei weitergehendem sonderpädagogischem Klärungsbedarf gelten die aktuellen Verfahren des Landes Brandenburg.
Frühzeitig
Lernentwicklung und Unterstützungsbedarf möglichst früh erkennen.
Im Team
Klassen-, Fach- und sonderpädagogische Fachkräfte stimmen Förderung ab.
Mit Eltern
Eltern werden informiert, beraten und in wichtige Schritte einbezogen.
Förderplanung
Ziele, Maßnahmen und Entwicklung werden nachvollziehbar fortgeschrieben.
Beobachten, verstehen, unterstützen
Ausgangspunkt ist der konkrete Lern- und Entwicklungsstand des Kindes. Beobachtungen aus dem Unterricht helfen dabei, Stärken, Lernwege und mögliche Barrieren zu erkennen. Zunächst stehen pädagogische Unterstützung und individuelle Förderung im Schulalltag im Vordergrund.
- Lernstand und Lernfortschritte beobachten
- Arbeits- und Lernverhalten berücksichtigen
- passende Hilfen und differenzierte Aufgaben erproben
- Wirkung der Maßnahmen regelmäßig überprüfen
Wenn weiterer Klärungsbedarf besteht
Bestehen erhebliche Lern-, Leistungs- oder Entwicklungsbeeinträchtigungen und reichen schulische Fördermaßnahmen nicht aus, kann ein förmliches Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs in Betracht kommen. Vor einer Antragstellung soll die Schule beraten. Über den Beginn des Feststellungsverfahrens entscheidet das zuständige staatliche Schulamt; die Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle begleitet und koordiniert das Verfahren.
- Beratung vor einer möglichen Antragstellung
- Einbeziehung der Eltern
- Förderausschuss und fachliche Diagnostik im gesetzlichen Verfahren
- Entscheidung des staatlichen Schulamtes auf Grundlage des Verfahrens
Förderplan als Arbeitsgrundlage
Bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht erstellt die Klassenlehrkraft gemeinsam mit der sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkraft einen individuellen Förderplan. Er beschreibt Ziele und Unterstützungsmaßnahmen und wird mindestens halbjährlich aktualisiert.
- konkrete, erreichbare Förderziele
- geeignete Methoden und Hilfen
- Absprachen zwischen beteiligten Fachkräften
- regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung



