Angesichts der aktuellen Sturmwarnung informiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg fürihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden. Da die Entwicklung der Sturmsituation in Brandenburg nicht absehbar ist und die Sicherheit der Schülerinnen und
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