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MBJS informiert Schulen über 3-Stufenplan – Der Regelbetrieb ist die Regel

Die Schulen in Brandenburg haben nach den Weihnachtsferien den Präsenzunterricht flankiert durch die Hygienekonzepte der Schulen und regelmäßiges Testen wieder aufgenommen. Bisher ist das Kranken- und Infektionsgeschehen auf dem Niveau von Dezember, vor den Weihnachtsferien.*  Vor dem Hintergrund der deutlich ansteckenderen Omikron-Variante des Corona-Virus hat das MBJS heute – wie angekündigt –  die Schulen informiert, was im Falle eines erhöhten Krankenstands und Quarantäne zu tun ist. Es sind drei Stufen vorgesehen:

Stufe 1 Regelbetrieb: Der Einsatz des pädagogischen Personals ist nicht oder unwesentlich eingeschränkt. Der Präsenzunterricht wird in allen Jahrgangsstufen in vollem Umfang (einschließlich zusätzlicher Unterrichtsangebote) erteilt.

Stufe 2 Eingeschränkter Regelbetrieb: Der Einsatz des pädagogischen Personals wird pandemiebedingt (Erkrankung, Quarantäne) sukzessive eingeschränkt. Der Präsenzunterricht wird in allen Jahrgangsstufen nach Kontingentstundentafel erteilt.

Stufe 3 Reduzierter Präsenzbetrieb: Der Einsatz des pädagogischen Personals ist pandemiebedingt stark eingeschränkt. Die Notwendigkeit des Eintritts in die Stufe 3 stellt das staatliche Schulamt aufgrund der Anzeige der Schulleitung der betreffenden Schule fest. Es erfolgt eine Konzentration des Unterrichts auf Schwerpunkte.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir geben den Schulen hiermit den notwendigen Rahmen um mit gesteigerten Krankheitsquoten der Lehrkräfte gut umzugehen. Im Zentrum stehen die Möglichkeiten der jeweiligen Schule.“

*Das Infektionsgeschehen an Schulen wird jeweils freitags auf der Internetseite des MBJS veröffentlicht.

Die Stufen im Einzelnen

Stufe 1
Einsatz des pädagogischen Personals nicht oder unwesentlich eingeschränkt (Regelbetrieb).

Der Präsenzunterricht wird in allen Jahrgangsstufen in vollem Umfang (einschließlich zusatzunterrichtlicher Angebote) erteilt.

Die Möglichkeiten des Vertretungskonzepts werden im erforderlichen Umfang genutzt.

Stufe 2
Einsatz des pädagogischen Personals wird pandemiebedingt (Erkrankung, Quarantäne) sukzessive eingeschränkt (Eingeschränkter Regelbetrieb)

Der Präsenzunterricht wird in allen Jahrgangsstufen nach Kontingentstundentafel erteilt.

Alle Möglichkeiten des Vertretungskonzepts werden genutzt.

Die Übertragung von Arbeitsaufgaben auf die in Quarantäne befindlichen Bediensteten der Schulen, die nicht arbeitsunfähig erkrankt sind, werden ausgeschöpft. Dabei sollen die Lehrkräfte vorrangig für die Betreuung der Schüler/innen in Quarantäne, die ggf. auch neu zu Lerngruppen gruppiert werden, eingesetzt werden.   

Die zusätzlichen Unterrichtsangebote, für die Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal eingesetzt werden (u.a. Teilung, Wahl- und Wahlpflicht, Leistungsdifferenzierung, Förderung, Gemeinsames Lernen, Ganztag), werden ausgesetzt.

Die schulischen Maßnahmen und die mit außerschulischen Partnern getroffenen Vereinbarungen über außerschulische Maßnahmen zum Aufholen nach Corona werden weiter durchgeführt.

Stufe 3
Einsatz des pädagogischen Personals pandemiebedingt stark eingeschränkt (Reduzierter Präsenzbetrieb)

Die Notwendigkeit des Eintritts in die Stufe 3 stellt das staatliche Schulamt aufgrund der Anzeige der Schulleitung der betreffenden Schule fest.

Die Feststellung ist auf zwei Wochen zu begrenzen, sie kann wiederholt getroffen werden.

Jeweils zwei Tage vor Ablauf der Feststellung prüft das staatliche Schulamt, ob sie für längstens zwei Wochen weiter gilt.  

Alle verfügbaren Lehrkräfte werden ungeachtet ihrer Lehrbefähigung im Unterricht eingesetzt. Arbeitsfähige Bedienstete in Quarantäne werden vorrangig für die Betreuung der Schüler/innen in Quarantäne, die ggf. auch neu zu Lerngruppen gruppiert werden, eingesetzt.   

Es werden alle Möglichkeiten der Lerngruppenbildung genutzt, einschließlich der temporären Neubildung von Lerngruppen für den Präsenzbetrieb aus Klassen, bei denen erkrankungs- und quarantänebedingt viele Schüler/innen die Schule nicht besuchen können.

Es sind die folgenden Mindestanforderungen abzusichern:

In der Primarstufe und der Sekundarstufe I (inkl. Förderschule) soll die in der Kontingentstundentafel ausgewiesene wöchentliche Anzahl von Unterrichtsstunden dem Gesamtumfang (nicht: für die einzelnen Fächer) erteilt werden; mindestens ist ein pädagogisch gestaltetes Bildungs- und Erziehungsangebot im Umfang der Unterrichtszeit für den betreffenden Unterrichtstag abzusichern.

Der fachliche Schwerpunkt soll auf die Entwicklung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen gelegt werden.

Für die Jahrgangsstufen 6 und 10 ist vorrangig die Umsetzung der Kontingentstundentafel mit Blick auf den Übergang bzw. Abschluss zu berücksichtigen.

In der gymnasialen Oberstufe inkl. dem Beruflichen Gymnasium und an Schulen des ZBW werden die zur Erfüllung der Mindestbelegungsverpflichtungen gemäß §§ 8, 9 GOSt-V notwendigen Kurse unterrichtet.

In den beruflichen Bildungsgängen wird die in den jeweiligen Bildungsgangverordnungen verbindlich erklärten Stundentafel ausgewiesene wöchentliche Anzahl von Unterrichtsstunden dem Gesamtumfang (nicht: für die einzelnen Fächer oder Lernfelder) nach erteilt.

Die schulischen Maßnahmen zum Aufholen nach Corona werden ausgesetzt.

Die mit außerschulischen Partnern getroffenen Vereinbarungen zu außerschulischen Maßnahmen zum Aufholen nach Corona bleiben davon unberührt.

Hintergrund:
Auch die Schulen gehören zu den kritischen Infrastrukturen, weil deren planmäßiges Arbeiten eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass in anderen kritischen Infrastrukturbereichen tätige Eltern dort ihrem Beruf nachgehen können. Und obwohl die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal allerüberwiegend mindestens zwei Mal geimpft sind, sich die Schüler/innen regelmäßig testen und alle der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nachkommen, muss damit gerechnet werden, dass die Einsatzfähigkeit des gesamten pädagogischen Personals der Schulen zeitweilig durch die Anordnung von Quarantäne oder aufgrund von Erkrankung mehr oder minder stark eingeschränkt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass sich vermutlich mehr Personen in kurzer Zeit infizieren, und zwar auch Genesene und Geimpfte. Das wird auch erhebliche Konsequenzen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb haben.

Weitere Informationen:

Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

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