Ein Kind hat ein intuitives Ziel: Selbstentwicklung

Erste Informationen für den Schulalltag 2020/21

Erste Informationen für den Schulalltag

(ergänzende Regelungen an der Grundschule Kolkwitz – Beschluss vom 11.08.04 durch die Schulkonferenz bestätigt)

Behandlung von Eigentum

  1. Wer vorsätzlich grob fahrlässig schuleigenes oder privates Eigentum anderer beschädigt, ist zum Schadenersatz verpflichtet und wird im Rahmen der Erziehungsordnungsmaßnahmen zur Rechenschaft gezogen.
  2. Ausgegebene Bücher werden nach Erhalt mit Namen und Datum versehen. Sie sind am Schuljahresende unversehrt zurückzugeben, ansonsten sind sie zu ersetzen.
    • Das bedeutet, dass z. B. ein Lehrbuch im ersten Jahr bei Beschädigung bzw. Verlust voll zu ersetzen ist.
    • Bei einer Beschädigung, die nur eine bedingte Wiederverwendung ermöglicht, 50 Prozent.
  • Für unaufgefordert mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen (z. B. Handy – Siehe auch Hausordnung).

Hinweise Schulbücher:

Wir bitten Sie darauf zu achten, dass Ihr Kind die Leihexemplare sorgsam behandelt.

Die Schule behält sich Schadenersatzforderungen bei Verlust oder Beschädigung vor:

                neue Bücher         – Höhe des Wiederbeschaffungspreises

                ältere Bücher        – anteilmäßig

Entschuldigung bei Krankheit / Anträge auf Freistellung

  • Ist ein Kind durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen verhindert am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule hierüber mit Angabe der Gründe durch die Eltern bis spätestens 8:00 Uhr per Telefon/ Anrufbeantworter oder per Email zu benachrichtigen.
  • Bei Beendigung des Fernbleibens teilen Sie bitte der Schule schriftlich den Grund des Fernbleibens mit. Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen.
  • Ist Ihr Kind Essenteilnehmer, denken Sie bitte auch an die sofortige Essenabmeldung (Gaststätte „Zur Eisenbahn“ Tel. 0355/28308) bis spätestens 8.00 Uhr.
  • Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.
  • Die Beurlaubung eines Schülers kann nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Der Antrag ist 2 Wochen vorher bei der Schule einzureichen, so dass eine angemessene Bearbeitungsfrist zur Verfügung steht.
  • Auch bei terminlich vereinbarten Arztbesuchen am Vormittag ist rechtzeitig (mind. 1 Woche vorher) vor dem festgelegten Termin ein Freistellungsantrag zu stellen.
  • Reise- und Urlaubstermine gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung; Ausnahmeregelungen sind bei entsprechender Begründung möglich, einmalig in den 6 Schuljahren.

Kopfläuse / Nissen

Bei Befall von Nissen bzw. Kopfläusen darf das Kind erst dann wieder die Schule besuchen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Die Kosten für die Bescheinigung trägt das Elternhaus. Der Schule muss sofort der Befall gemeldet werden.

Sportunterricht

  • Schüler können aus zwingenden Gründen ganz oder teilweise vom Sport- oder Schwimmunterricht befreit werden. Die Befreiung muss von den Eltern schriftlich beantragt und begründet werden. Wenn die Befreiung eine Frist von vier Wochen überschreitet, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  • Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Verletzungen führen können, insbesondere Uhren, Ringe, Ketten, Armbänder und Ohrringe sind vor Beginn des Unterrichtes abzulegen. Günstig ist es, an diesen Tagen generell auf Wertsachen zu verzichten.
  • Beachten Sie bitte, dass für den Sportunterricht zwei Paar Turnschuhe nötig sind (Außenbereich und Turnraum).

Öffnungszeiten des Schulsekretariats     
Telefon mit Anrufbeantworter: 0355/288084    Fax: 0355/7840932

Montag – Mittwoch: 07:30 – 14:00 Uhr

Donnerstag: 07:30 – 13:00 Uhr

Freitag: 07:30 – 11:30 Uhr

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