Ein Kind hat ein intuitives Ziel: Selbstentwicklung

Anschreiben an die Eltern

Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor ich Ihnen und Ihren Kindern ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rusch in das Jahr 2021 wünsche, informiere ich Sie im Folgenden über die zusätzlichen Schutzmaßnahmen, die vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Kabinetts für das Schulwesen ab dem 14. Dezember 2020 bis zum Beginn der Weihnachtsferien und nach diesen ab dem 04. Januar 2021 gelten werden.

Die darüber hinausgehenden schul- und lerngruppenspezifischen Informationen über die schul- und lerngruppenspezifischen Details der Organisation von Schule und Unterricht erhalten Sie und Ihre Kinder von den Schulleiter/innen und Lehrkräfte.

  1. Schul- und Unterrichtsbetrieb in der Zeit vom 14. bis 18. Dezember 2020
    • Besuchen Ihre Kinder eine Abschlussklasse, gilt die Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts, damit die Prüfungsvorbereitung so gut wie möglich erfolgen kann. Das betrifft:
      • die Jahrgangsstufe 10 an Ober-, Gesamt-, Förderschulen sowie des Gymnasiums,
      • die Jahrgangsstufe 12 des Gymnasiums,
      • die Jahrgangsstufe 13 von Gesamtschulen, beruflichen Gymnasien und des Zweiten Bildungswegs
      • sowie Schüler/innen im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs.
    • Für die übrigen Jahrgangsstufen entscheiden Sie, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Bitte informieren Sie die Schulleiter/innen formlos, wenn Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen soll. Da die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bestehen bleibt, halten Sie bitte Ihre Kinder in der Zeit, in der sie ansonsten am Unterricht teilnähmen, zum Lernen zu Hause an.
    • Die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung bleiben geöffnet, aber Sie entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht. Bitte informieren Sie die Schulleiter/innen formlos, wie Sie sich entschieden haben.
    • Die Schulen bzw. Lerngruppen, die den Unterricht im Wechselmodell organisiert haben, weil beispielweise eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt dies vorgeschrieben hat, führen den Unterricht im Wechselmodell bis zum Beginn der Weihnachtsferien fort.

  2. Schul- und Unterrichtsorganisation in der Zeit vom 04. Januar 2021 bis 08. Januar 2021
    • Besuchen Ihre Kinder eine Abschlussklasse, nehmen sie am Präsenzunterricht teil. Die Schulen sind gebeten, alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen Optionen zu nutzen, damit der Mindestabstand von 1,5 Meter nach Möglichkeit eingehalten werden kann.
    • Die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung bleiben geöffnet, Sie entscheiden und informieren die Schulleiter/innen formlos darüber, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt.
    • Die übrigen Schüler/innen der Grundschulen, der Förderschulen, der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und der Oberstufenzentren einschließlich des Zweiten Bildungswegs bleiben zu Hause und werden dem von jeder Schule für den Distanzunterricht entwickelten Konzept entsprechend distant unterrichtet.
  3. Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 11. Januar 2021
    In der 1. Kalenderwoche 2021 wird die Landesregierung im Zuge der Abstimmung einer Neufassung der Eindämmungsverordnung aufgrund der Ergebnisse ihrer Analyse des Infektionsgeschehens entscheiden, ob der Präsenzunterricht wieder ausgeweitet werden kann.
  4. Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
    Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht – mit Ausnahme des Sportunterrichts – wird auf die Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 1 ausgeweitet. Ausnahmen davon sind im Einzelfall nur unter den in der Eindämmungsverordnung geregelten Voraussetzungen möglich. Dies betrifft voraussichtlich:
    • die Schüler/innen der Förderschulen für geistige Entwicklung, für die Schulleiter/innen aus pädagogischen Gründen eine Befreiung von der Tragepflicht zulassen können;
    • die Schüler/innen, die sich Klausuren mit einer Dauer von 240 Minuten und mehr unterziehen müssen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann;
    • die Zeiträume, in denen die Unterrichtsräume stoßweise gelüftet werden;
    • im Außenbereich von Schulen die Schüler/innen der Jahrgangsstufe 1 bis 4.

Das Weihnachtsfest 2020 und der Wechsel in das Jahr 2021 werden für uns alle ganz anders sein als wir es bisher gekannt haben. Im neuen Jahr besteht mit Blick auf die entwickelten Impfstoffe aber Hoffnung, dass wir alle wieder in eine – wenn auch vermutlich neue – Form der Normalität eintreten können. Obwohl ich weiß, dass ich damit allen Familien mit ihren Kindern einiges zumute: Bitte tragen Sie das Ihnen Mögliche dazu bei, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen bis Anfang 2021 Wirkung zeigen und alle Ihre Kinder so bald wie möglich wieder am Präsenzunterricht teilnehmen können.

Ihnen und den Ihren trotz allem ein frohes Fest und alles Gute für das Jahr 2021 wünscht mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Schäfer

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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