Ein Kind hat ein intuitives Ziel: Selbstentwicklung

Pflicht zum Präsenzunterricht bis zum Beginn der Ferien ausgesetzt – Ausnahme: Abschlussklassen und Förderschulen – Kita-Kinder möglichst Zuhause betreuen

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und die Planungen der Landesregierung Brandenburg zu einem harten Lockdown haben ab dem 14. Dezember auch Auswirkungen auf die Organisation des Schulunterrichts in Brandenburg. Auch in Schulen und Kitas müssen Kontakte reduziert werden.

Regelungen vom 14. Dezember bis zum 18. Dezember 2020:

Vom 14. Dezember bis zum regulären Beginn der Ferien, am 18. Dezember 2020, wird die Präsenzpflicht an Brandenburgs Schulen offiziell ausgesetzt, Es findet demnach Unterricht statt, aber die Sorgeberechtigten können entscheiden, ob ihr KIind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Ausgenommen sind die Abschlussklassen (10, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen und beruflichen Schulen), die weiterhin in Präsenz unterrichtet werden. Die Förderschulen „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet. Wechselunterricht, der bereits eingeführt wurde, bleibt bis zum Ferienbeginn bestehen.

Regelungen vom 4. Januar bis zum 10. Januar 2021:

Vom 4. Januar bis zum 10. Januar 2021 gilt das Distanzlernen für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 1. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1- 4 wird eine Notbetreuung organisiert. Es besteht eine Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht. Ausgenommen sind die Abschlussklassen (10, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen und beruflichen Schulen), die weiterhin in Präsenz unterrichtet werden.  Die Förderschulen „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet. Für die Abschlussklassen sollen vor allem ab Januar alle örtlich verfügbaren Räume für den Präsenzunterricht genutzt werden, um den Abstand von 1,50 m einzuhalten. Schülerinnen und Schüler im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs haben ebenfalls Präsenzunterricht. Die Durchführung von in dieser Zeit vorgesehenen Prüfungen gemäß Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren bleibt zugelassen.

Die Kitas im vorschulischen Bereich bleiben geöffnet. Soweit möglich wird den Eltern der Kita-Kinder jedoch nahegelegt, ihre Kinder Zuhause zu betreuen.

Britta Ernst: „Wir bieten bereits ab dem 14. Dezember die Möglichkeit, nicht am Präsenzunterricht teilzunehmen. Das gibt Eltern und Schülerinnen und Schülern mehr Optionen. Die Entscheidungen mussten mit Blick auf das Infektionsgeschehen getroffen werden. Auch in den Schulen und Kitas müssen Kontakte verringert werden. In der nächsten Woche können die Eltern zunächst selbst entscheiden, ob ihr Kind noch am Präsenzunterricht teilnimmt. In der ersten Januarwoche gehen alle Jahrgänge ins Distanzlernen. Wir möchten aber nach wie vor den Schülerinnen und Schülern, die im kommenden Jahr einen Schulabschluss anstreben, die Möglichkeit geben, sich mit ihren Lehrkräften im direkten Austausch vorzubereiten und die jetzt anstehenden Klausuren und Prüfungen zu schreiben. Damit werden die Abschlussklassen ausgenommen. An die Eltern von Kita-Kindern und Schulkindern appellieren wir, dass sie ihre Kinder möglichst Zuhause betreuen.“

Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

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