01. Die förderdiagnostische Lernbeobachtung

Die förderdiagnostische Lernbeobachtung

  • wird sonderpädagogisch begleitet und gehört zu Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (siehe Sonderpädagogikverordnung des Landes Brandenburg)
  • den Antrag auf ein solches Verfahren können die Eltern, der Schulleiter oder der Schüler (nach Vollendung des 14. Lebensjahres) stellen
  • nach entsprechender Verwaltungsentscheidung wird das Feststellungsverfahren durch die Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle geführt
  • für jedes Kind erfolgt ein individueller Förderausschuss
  • die Eltern werden in diesen Prozess mit einbezogen
  • der Sonderpädagoge führt gemeinsam mit dem Klassenleiter die förderdiagnostische Lernbeobachtung durch
  • sie beinhaltet die Diagnostik und Förderung von Schülern, die Auffälligkeiten im Bereich des Lernens, der Sprache oder im sozial-emotionalen Bereich zeigen
  • es erfolgt eine Analyse des Lernens und Sozialverhaltens
  • Schüler erhalten individuelle Hilfen und Förderangebote
  • im Förderplan werden Ziele und Methoden formuliert und Ergebnisse in regelmäßigen Abständen mit den beteiligten Lehrkräften besprochen und entsprechend fortgeschrieben
  • der Förderzeitraum kann sich über mehrere Monate erstrecken und sollte in der Regel zum Ende des Schulhalbjahres oder Schuljahres abgeschlossen werden
  • am Ende fertigt der Sonderpädagoge eine zusammenfassende Stellungnahme an: darin wird aufgezeigt, welche Fördermaßnahmen erfolgreich waren aber auch, auf welchen Gebieten ggf. die Förderung weiterhin notwendig ist
  • das Feststellungsverfahren endet mit einer Entscheidung über den Förderbedarf und gibt weitere Empfehlungen
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