Testpflicht ab 19.04.21 Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am 23. März 2021 beschlossen, dass die bislang etablierten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch eine Teststrategie ergänzt werden sollen. In den Schulen des Landes Brandenburg sind schon seit Langem die als AHA+L-Regel bekannten Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung und zur Eindämmung des Infektionsgeschehens etabliert: Die Schulen
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