Erste Informationen für den Schulalltag (ergänzende Regelungen an der Grundschule Kolkwitz – Beschluss vom 11.08.04 durch die Schulkonferenz bestätigt) Behandlung von Eigentum Wer vorsätzlich grob fahrlässig schuleigenes oder privates Eigentum anderer beschädigt, ist zum Schadenersatz verpflichtet und wird im Rahmen der Erziehungsordnungsmaßnahmen zur Rechenschaft gezogen. Ausgegebene Bücher werden nach Erhalt mit Namen und Datum versehen. Sie sind am Schuljahresende unversehrt
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