Ab nächsten Montag, den 29.11.21, eröffnet das Bildungsministerium (MBJS) den Eltern, die es wünschen, die Möglichkeit, Kindern bestimmter Jahrgangsstufen das Fernbleiben vom Präsenzunterricht zu erlauben. Darüber sind heute die Schulen in einem Schulorganisationsschreiben informiert worden. Laut § 24 Absatz 10 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist das MBJS befugt – unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens – für bestimmte Jahrgangsstufen festzulegen, dass sie vom
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