Brandenburgs Eindämmungsverordnung folgt dem geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes; die bundesweite Notbremse gilt auch im Land Brandenburg: Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165 je 100.000 Einwohnern müssen Schulen ab dem übernächsten Tag grundsätzlich in den Distanzunterricht übergehen und die vorschulische Kindertagesbetreuung wird – wie bereits der Hort – auf eine erweiterte Notbetreuung
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