Das Kabinett hat sich in dieser Woche noch einmal mit der Eindämmungsverordnung beschäftigt. Für den Bereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist die wesentlichen Änderung eine Testpflicht für Schulen sowie für die Beschäftigten der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. Ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zu Schulen nur den Personen gestattet, die der jeweiligen Schule einen Nachweis über
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