Eindämmungsverordnung

Brandenburgs Eindämmungsverordnung folgt dem geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes; die bundesweite Notbremse gilt auch im Land Brandenburg: Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165 je 100.000 Einwohnern müssen Schulen ab dem übernächsten Tag grundsätzlich in den Distanzunterricht übergehen und die vorschulische Kindertagesbetreuung wird – wie bereits der Hort – auf eine erweiterte Notbetreuung 
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Das Kabinett hat sich in dieser Woche noch einmal mit der Eindämmungsverordnung beschäftigt. Für den Bereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist die wesentlichen Änderung eine Testpflicht für Schulen sowie für die Beschäftigten der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. Ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zu Schulen nur den Personen gestattet, die der jeweiligen Schule einen Nachweis über 
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