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Sicher durch den Alltag – Teil 2: Wenn Kinder von fremden Personen angesprochen werden

28.09.2026

Eine Situation vor einer Grundschule in Cottbus-Ströbitz hat in der vergangenen Woche Aufmerksamkeit ausgelöst. Ein Mann hatte aus einem Transporter heraus einen Jungen angesprochen und gefragt, ob er ihn nach Hause bringen solle. Die Polizei konnte den Fahrer ermitteln. Nach Angaben der Polizeidirektion Süd deutet der bisherige Ermittlungsstand auf eine Verwechslung des Kindes hin. Einige Fragen waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 24. September noch offen.

Das ist ein wichtiger Unterschied. Aus dem Vorfall lässt sich keine allgemeine Gefahrenlage für Schulkinder in Cottbus oder Kolkwitz ableiten.

Trotzdem bietet er einen guten Anlass, mit Kindern in Ruhe darüber zu sprechen, wie sie reagieren können, wenn sie unterwegs von einer unbekannten Person angesprochen werden.

Kinder brauchen klare Regeln – keine Angst

Die Polizei rät ausdrücklich dazu, solche Situationen kindgerecht zu besprechen, ohne unnötig Angst zu erzeugen. Kinder sollen wissen, was sie dürfen und was sie nicht tun müssen.

Dazu gehört vor allem: Ein Kind muss nicht mit einer fremden Person sprechen, muss keine Fragen beantworten und darf deutlich “Nein” sagen. Es soll ohne vorherige Absprache mit den Eltern weder mit jemandem mitgehen noch in ein Fahrzeug steigen. Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt außerdem, Abstand zu Fahrzeugen zu halten und Kindern vorher zu zeigen, wo sie auf ihrem Schulweg Hilfe finden können.

Auch der Satz “Deine Mutter hat mich geschickt” sollte für ein Kind kein Grund sein mitzugehen.

Für Familien kann deshalb eine sehr einfache Regel sinnvoll sein: Wird ein Kind ausnahmsweise von einer anderen Person abgeholt, wird dies vorher abgesprochen. Die Polizeidirektion Süd empfahl im Zusammenhang mit dem aktuellen Cottbuser Fall zusätzlich ein Codewort, das nur das Kind, die Eltern und die tatsächlich beauftragte Person kennen.

Was ein Kind tun kann

Einige Regeln lassen sich auch mit jüngeren Grundschulkindern gut üben:

  • Nicht in ein fremdes Fahrzeug einsteigen und nicht mit einer unbekannten Person mitgehen.
  • Deutlich “Nein” sagen, wenn sich etwas falsch anfühlt.
  • Abstand halten und nicht an ein Fahrzeug herantreten.
  • Weggehen oder weglaufen und dabei einen sicheren Ort aufsuchen – beispielsweise ein Geschäft, eine Arztpraxis, eine Schule oder eine andere bekannte Anlaufstelle.
  • Eltern, Lehrkräfte oder eine andere vertraute erwachsene Person informieren.
  • In einer echten Notlage darf selbstverständlich auch die Polizei über 110 gerufen werden.

Die Polizei Brandenburg empfiehlt außerdem, dass Kinder sich in einer solchen Situation nicht verstecken, sondern gezielt Hilfe bei anderen Menschen suchen.

Der Schulweg soll trotzdem selbstständig bleiben

Solche Meldungen führen verständlicherweise dazu, dass Eltern genauer hinschauen. Das sollte aber nicht dazu führen, dass Kinder ihren Schulweg plötzlich als grundsätzlich gefährlichen Ort erleben.

Selbstständigkeit auf dem Schulweg entwickelt sich schrittweise. Kinder lernen dabei, Verkehrssituationen einzuschätzen, Entscheidungen zu treffen und zunehmend Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.

Deshalb hilft es mehr, einige wenige Regeln regelmäßig zu wiederholen, als ständig neue Schreckensszenarien zu beschreiben.

Auch realitätsnahe Rollenspiele mit vermeintlichen Entführungsversuchen empfiehlt die Polizeiliche Kriminalprävention ausdrücklich nicht, weil dadurch unnötige Ängste entstehen können.

Wenn ein Kind von einem Vorfall erzählt

Eltern sollten zunächst zuhören und das Kind ernst nehmen.

Wenn ein Kind berichtet, zum Mitgehen oder Einsteigen aufgefordert worden zu sein, sollte der Sachverhalt zeitnah der Polizei gemeldet werden. Nur dann können Beobachtungen geprüft und gegebenenfalls Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Hilfreich können dabei beispielsweise Angaben zum Ort, zur Uhrzeit, zum Fahrzeug oder zum Aussehen einer Person sein. Ein Kind sollte dabei jedoch nicht unter Druck gesetzt werden, sich an möglichst viele Einzelheiten erinnern zu müssen.

Vorsicht mit WhatsApp-Warnungen

Gerade bei solchen Vorfällen verbreiten sich Informationen häufig sehr schnell über Elternchats, WhatsApp-Gruppen oder soziale Netzwerke.

Die Polizei Brandenburg warnt ausdrücklich vor dem ungeprüften Weiterverbreiten vermeintlicher Vorfälle. Dadurch können Gerüchte entstehen und Eltern sowie Kinder unnötig verunsichert werden. Als verlässliche Informationsquelle sollten insbesondere offizielle Polizeimeldungen oder bestätigte Angaben der zuständigen Behörden genutzt werden.

Der aktuelle Fall aus Cottbus zeigt genau, warum das wichtig ist: Eine zunächst auffällige Situation wird von der Polizei untersucht. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand spricht vieles für eine Verwechslung.

Fünf Minuten, die sinnvoll investiert sind

Eltern müssen aus dem aktuellen Anlass kein großes Sicherheitsgespräch machen. Es reicht, gelegentlich gemeinsam zu klären:

Wer darf mich abholen? Was mache ich, wenn jemand anderes vor mir steht? Wo bekomme ich auf meinem Schulweg Hilfe? Darf ich zu Erwachsenen Nein sagen?

Wer diese Fragen mit seinem Kind ruhig bespricht, vermittelt keine Angst, sondern Handlungssicherheit.

Quellen:

  1. Niederlausitz aktuell: “Mann spricht Jungen vor Schule in Cottbus an, Polizei ermittelt Fahrer” vom 24. September 2026. Der Bericht bezieht sich auf Angaben der Polizeidirektion Süd und beschreibt den konkreten Vorfall in Cottbus-Ströbitz sowie den aktuellen Ermittlungsstand, nach dem die Polizei von einer Verwechslung ausgeht. NIEDERLAUSITZ aktuell
    Zum Beitrag von Niederlausitz aktuell
  2. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: “Wenn fremde Personen Kinder ansprechen” vom 11. Juni 2025. Diese Quelle ist besonders wichtig für die Einordnung: Solche Meldungen sollten nicht ungeprüft über WhatsApp oder soziale Medien weiterverbreitet werden; außerdem warnt die Polizei vor Überreaktionen und empfiehlt einen besonnenen Umgang. Polizei-Beratung

    Polizei-Beratung: Wenn fremde Personen Kinder ansprechen
  3. Polizei Brandenburg: “Tipps zum Verhalten gegenüber Fremden” vom 11. November 2020. Enthält konkrete Verhaltensempfehlungen für Kinder, unter anderem Abstand halten, nicht mitgehen, nicht in Fahrzeuge einsteigen, Hilfe suchen und Vorfälle zeitnah der Polizei melden. Polizei Brandenburg
    Polizei Brandenburg: Tipps zum Verhalten gegenüber Fremden