Ein Kind hat ein intuitives Ziel: Selbstentwicklung

Schulen auch nach den Winterferien weiter im Distanzunterricht

Die Pandemie-Lage erlaubt derzeit nicht, das im Brandenburger Stufenplan angestrebte Wechselmodell für Grundschulen in Kraft zu setzen. Bis mindestens 14. Februar bleiben Brandenburgs Schülerinnen und Schüler, mit den bekannten Ausnahmen, daher im Distanzunterricht.

Bildungsministerin Britta Ernst: „In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium werten wir regelmäßig die pandemische Lage aus, um – wenn möglich – unseren Stufenplan zur Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht umzusetzen. Die aktuelle Situation gebietet jedoch, dass die Schülerinnen und Schüler auch nach dem Ende der Winterferien am 8. Februar weiterhin im Distanzunterricht lernen werden, mit wenigen Ausnahmen für die Abschlussklassen, die sich im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten. Wir werden die Schulen zeitnah informieren, wenn wir zu einer anderen Bewertung des Infektionsgeschehens kommen.“

Schul- und Unterrichtsorganisation in der Zeit bis zum 14. Februar 2021
Alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, Förderschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen sowie der Schulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs werden bis mindestens 14. Februar 2021 im Distanzunterricht unterrichtet.

Ausnahmen:
Die Schüler/innen der Abschlussklassen (Jahrgangsstufen 10, 12 (Gymnasium) und 13 (Gesamtschule und berufliches Gymnasium, Zweiter Bildungsweg)) sowie im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs erhalten weiterhin Präsenzunterricht, sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt nichts Anderes regelt. Die Schuleiter/innen stellen sicher, dass alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen Optionen genutzt werden, damit in diesen Klassen und Lerngruppen ein Mindestabstand eingehalten werden kann. 

Die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt nichts Anderes regelt. Die Sorgeberechtigten entscheiden und informieren die Schulleiter/innen formlos darüber, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Verbunden mit einem Appell an die Sorgeberechtigten, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu behalten.  

Im Musikunterricht darf nicht gesungen und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden.

Praktischer Sportunterricht findet mit Ausnahme der Spezialschulen und Spezialklassen Sport ausschließlich im Freien statt; ist dies witterungsbedingt nicht möglich, werden im Unterricht sporttheoretische Inhalte behandelt.

Notbetreuung
Die Organisation der Notbetreuung für Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie im Einzelfall der Jahrgangsstufen 5 und 6 in Verantwortung der Schulen mit Primarstufe wird mindestens bis 14. Februar 2021 weitergeführt. In den Winterferien entfällt die Notbetreuung in den Schulen.

Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 15. Februar 2021
Rechtzeitig vor dem 15. Februar 2021 wird – in Auswertung des Pandemiegeschehens – über mögliche Änderungen der Eindämmungsverordnung sowie die darin getroffenen Festlegungen informiert.

Weitere Informationen:

Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

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