Für rund 298.000 Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg beginnt am 9. August das neue Schuljahr. Alle Schulen starten im Regelbetrieb mit vollem Präsenzunterricht.
- Es gilt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (§ 41 Brandenburgisches Schulgesetz).
- Der Unterricht erfolgt auf Grundlage der Stundentafel bzw. auf der Grundlage des Kurssystems in der gymnasialen Oberstufe. Damit wird die Wissens- und Kompetenzvermittlung in allen Fächern, Lernbereichen und Lernfeldern gesichert.
- Der im Rahmen der Kontingentstundentafel ausgewiesene Schwerpunktunterricht soll vorwiegend für die Kernfächer genutzt werden, um das Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen.
- Zu den auf der Grundlage der erhobenen Lernausgangslagen dabei identifizierten Lernrückständen können individuelle Lernpläne (weiter) entwickelt und angeboten werden.
In den ersten Wochen des neuen Schuljahres ist ein behutsames Heranführen an den Unterricht mit der ganzen Klasse angeraten. Den Schülerinnen und Schülern sollte in den ersten Schulwochen vermehrt Gelegenheit gegeben werden, die Schule als Ort der Begegnung und des sozialen Lernens zu erleben. Besonderer Wert sollte beim sozialen Lernen auf die Weiterentwicklung der sozialen Kompetenzen gelegt und den Schülerinnen und Schülern ein Zugang zu kind- und jugendgerechten Erlebnissen, zur Interaktion und Diskussion sowie zur Kommunikation und für Emotionen ermöglicht werden.
Der Regelbetrieb an den Schulen ist möglich, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Das zeigen wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Virus.Diese Bedingungen sind von besonderer Bedeutung dafür, dass die Erfolge bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht aufs Spiel gesetzt werden. Daher gelten für alle Schulen im Land Brandenburg auch im neuen Schuljahr folgende Maßgaben:
Maskenpflicht im Schulgebäude, Testpflicht zum Betreten der Schule, Lüften, Lüften, Lüften – Hygieneplan – Infektionsschutz, Aufholen von Lernrückständen, Sport- und Musikunterricht, Schulische Veranstaltungen und Schulfahrten – Einschulungsfeiern, Für Einschränkung des Regelbetriebs gerüstet sein, Leistungsbewertung, Berufsorientierung und weitere Informationen, Ferien mit Lernangeboten
Weitere Informationen:
- Zweite Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung)
- Bildungsgänge-Ergänzungsverordnung
- Infektionsschutzgesetz des Bundes
- COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV)
Organisation des Schuljahrs 2021/22
- Infoschreiben Schule (30.7.21)
- 2-Elternbrief (30.7.21)
- 3-Testkonzept Schule (9.8.2021)
- 3-Testkonzept Schule Elterninformation+Testausgabe
- 3-Testkonzept Schule_Einverständniserklärung
- 3-Testkonzept Schule_Bescheinigung Selbsttest
- 3-Testkonzept Schule_Bescheinigung MA StSchA
- 4-Kriterien Distanzunterricht (30.7.21)
- 5-Pädagogische Prozesse (30.7.21)
- 6-Änderung VV-Leistungsbewertung (24.7.21)
- 7-Berufsorientierung 28.7.21
Infoseiten Testkonzepte
- Testungen für Vorschulkinder
- Testkonzept Hort in den Sommerferien
- Testkonzept – Teststrategie (Schule)
Mit Schnupfen in Kita oder Schule?
- Kein Attest bei leichtem Schnupfen oder Husten
- Informationen an Kitas und Schulen zu Schnupfen
- Grafik: Kinder mit Symptomen
Plakat „Covid-Wegweiser“ zum Ausdrucken:
- Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Schule oder in die Kita (farbig, A4)
- Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Schule oder in die Kita (farbig, A3)
- Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Schule oder in die Kita (schwarz-weiß, A4)
- Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Schule oder in die Kita (schwarz-weiß, A3)
Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)