Ein Kind hat ein intuitives Ziel: Selbstentwicklung

Schule und Unterricht 2021/22

Für rund 298.000 Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg beginnt am 9. August das neue Schuljahr. Alle Schulen starten im Regelbetrieb mit vollem Präsenzunterricht.

  • Es gilt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (§ 41 Brandenburgisches Schulgesetz).
  • Der Unterricht erfolgt auf Grundlage der Stundentafel bzw. auf der Grundlage des Kurssystems in der gymnasialen Oberstufe. Damit wird die Wissens- und Kompetenzvermittlung in allen Fächern, Lernbereichen und Lernfeldern gesichert.
  • Der im Rahmen der Kontingentstundentafel ausgewiesene Schwerpunktunterricht soll vorwiegend für die Kernfächer genutzt werden, um das Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen.
  • Zu den auf der Grundlage der erhobenen Lernausgangslagen dabei identifizierten Lernrückständen können individuelle Lernpläne (weiter) entwickelt und angeboten werden.

In den ersten Wochen des neuen Schuljahres ist ein behutsames Heranführen an den Unterricht mit der ganzen Klasse angeraten. Den Schülerinnen und Schülern sollte in den ersten Schulwochen vermehrt Gelegenheit gegeben werden, die Schule als Ort der Begegnung und des sozialen Lernens zu erleben. Besonderer Wert sollte beim sozialen Lernen auf die Weiterentwicklung der sozialen Kompetenzen gelegt und den Schülerinnen und Schülern ein Zugang zu kind- und jugendgerechten Erlebnissen, zur Interaktion und Diskussion sowie zur Kommunikation und für Emotionen ermöglicht werden.

Der Regelbetrieb an den Schulen ist möglich, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Das zeigen wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Virus.Diese Bedingungen sind von besonderer Bedeutung dafür, dass die Erfolge bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht aufs Spiel gesetzt werden. Daher gelten für alle Schulen im Land Brandenburg auch im neuen Schuljahr folgende Maßgaben:

Maskenpflicht im Schulgebäude, Testpflicht zum Betreten der Schule, Lüften, Lüften, Lüften – Hygieneplan – Infektionsschutz, Aufholen von Lernrückständen, Sport- und Musikunterricht, Schulische Veranstaltungen und Schulfahrten ­– Einschulungsfeiern, Für Einschränkung des Regelbetriebs gerüstet sein, Leistungsbewertung, Berufsorientierung und weitere Informationen, Ferien mit Lernangeboten


Weitere Informationen:

Organisation des Schuljahrs 2021/22

Infoseiten Testkonzepte

Mit Schnupfen in Kita oder Schule?
Plakat „Covid-Wegweiser“ zum Ausdrucken:

Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

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