Ein Kind hat ein intuitives Ziel: Selbstentwicklung

Präsenzunterricht an Grundschulen

ab 31. Mai, weiterführende Schulen folgen ab 7. Juni – Voraussetzung: niedrige Infektionszahlen

Sofern in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut (RKI) an drei aufeinanderfolgenden Tagen stabil unter 50 liegt, öffnen die Schulen wieder für vollständigen Präsenzunterricht. Darauf hat sich die Landesregierung heute verständigt und die Eindämmungsverordnung entsprechend geändert.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir wollen den Kindern und Jugendlichen noch vor den Sommerferien wieder Präsenzunterricht ermöglichen. Es war eine schwere Zeit für alle Beteiligten. Für die Schülerinnen und Schüler ist es besonders wichtig, in der Schule wieder ihre gesamte Klassengemeinschaft erleben zu können. Selbstverständlich können alle Kinder an Tagen mit Präsenzunterricht den Hort besuchen. Ich freue mich sehr über diese Entwicklung.“

Präsenzunterricht in der Schule
Ab 31. Mai 2021 kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Grund- und Förderschulen in den Präsenzunterricht zurück. Die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Förderschulen sowie der Schulen des Zweiten Bildungswegs folgen ab 7. Juni 2021. Vorausgesetzt, die 7-Tage-Inzidenz lag an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50.

Ist der Präsenzunterricht gestartet, bleibt er bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen. Wird der Wert von 100 dauerhaft überschritten, findet der Unterricht wieder im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht statt.

Testpflicht bleibt
Die Testpflicht – also das Vorlegen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen einer Schulwoche – bleibt bestehen. Geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, in der Schule Tätige und sonstige Personen benötigen keinen Testnachweis mehr.

Wandertage, Exkursionen und Schulfahrten
Wandertage und Exkursionen können von Schulen und Kitas durchgeführt werden. Im Hinblick auf die fallenden Inzidenzwerte und die Tatsache, dass Schulen teilweise traditionell in den letzten Wochen vor dem Ende des Schuljahres Wandertage durchführen und außerschulische Lernorte besuchen wollen, ist diese Ausnahme sachgerecht. Die Durchführung von mehrtägigen Schulfahrten bleibt gemäß Eindämmungsverordnung untersagt (für die Laufzeit der jeweils aktuellen Eindämmungsverordnung).

Horte wieder geöffnet
An Tagen mit Präsenzunterricht können alle Schülerinnen und Schüler – wie bisher – den Hort besuchen. Dies bedeutet für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen ab 31. Mai vollständiger Präsenzunterricht an den Grund- und Förderschulen erteilt wird, dass dort die Horte wieder geöffnet sind. Für die Sommerferien hat die Landesregierung zudem beschlossen, dass der Hortbetrieb in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit niedrigen Infektionszahlen Hort als sogenannter Ferienhort stattfinden kann. Dies bedeutet, es kommt für eine Teilnahme am Ferienhort nicht darauf an, ob für die Kinder eine Notbetreuung bewilligt wurde.

Ferien mit Lernangeboten
In den Sommer- und Herbstferien 2021 wird es für Brandenburger Kinder und Jugendliche Ferienbetreuung mit Lernangeboten geben, sie werden vom Bildungs- und Jugendministerium finanziell gefördert. Mit der Förderung von Ferienprogrammen mit Lernangeboten wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in den letzten Monaten in den Schulen weniger Präsenzunterricht erteilt werden konnte.
> Ferien mit Lernangeboten

Kindertagesbetreuung – Kita
Ab 1. Juni gehen die Kitas wieder in den uneingeschränkten Regelbetrieb. Der bisherige Appell, Kinder im vorschulischen Bereich möglichst Zuhause zu betreuen, wird nicht aufrechterhalten. Die Horte und Kindertagessstätten können wieder vollumfänglich genutzt werden.

Ausblick
Das Bildungs- und Jugendministerium wird mit der AG „Sichere und offene Schule“ im engen Austausch mit den Verbänden weiter beraten, wie Schule und Unterricht nach den Sommerferien aussehen wird.

Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

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