
Ü5-Verfahren (EV) SJ 2023/24
16 November , 0:00
Unter Beibehaltung der sechsjährigen Grundschule im Land Brandenburg können Schülerinnen und Schüler zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen bereits nach vier Jahren Grundschulzeit an ausgewählten Gymnasien oder Gesamtschulen aufgenommen werden. Sorgeberechtigte| die wünschen| dass ihr Kind in die fünfte Jahrgangsstufe einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums in eine Leistungs- und Begabungsklasse aufgenommen wird| müssen bis Anfang Januar eines Jahres einen Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der Grundschule stellen. Zurzeit sind an 30 Gymnasien und einer Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie an vier Gymnasien in freier Trägerschaft Leistungs- und Begabungsklassen eingerichtet. Die digitale Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit Leistungs- und Begabungsklassen erfolgt in der Regel im Februar.