Ein Kind hat ein intuitives Ziel: Selbstentwicklung

DigitalPakt Schule – Umsetzung im Plan

Im Rahmen des DigitalPakts Schule – Ausstattungsförderung der Schulen lagen bis 30. September 2020 insgesamt 279 Anträge mit einem Fördervolumen von etwas über 48 Millionen Euro vor. Davon wurden 45 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 6,6 Millionen Euro bewilligt. Einen Monat zuvor (Stichtag 31.8.2020) waren es noch 168 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 26,2 Millionen Euro. Von diesen wurden 30 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 3,3 Millionen Euro bewilligt. Hinzu kommt als landesweite Maßnahme die Pilotierung der Schul-Cloud Brandenburg, für die bereits 920.292 Euro bewilligt wurden. Davon wurden insgesamt bislang 544.608,92 Euro abgerufen bzw. ausgezahlt. Die Antragsfrist für das Ausstattungsprogramm schulgebundene mobile Endgeräte endete am 4. September 2020. Insgesamt beantragten 258 Schulträger Zuwendungen, die derzeit ausgezahlt werden. 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Umsetzung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens für den DigitalPakt Schule und das Ausstattungsprogramm im Land Brandenburg ist gut angelaufen. Durch die Corona-Pandemie kam es zwischenzeitlich zu Verzögerungen, da die Abstimmungen innerhalb der Schule und mit den Schulträgern nur eingeschränkt möglich waren und die Kommunen als Schulträger mit der Bewältigung der akuten Krisensituation ausgelastet waren. Um allen Schulträgern eine Teilnahme zu ermöglichen, wurde die Frist zur Einreichung von Anträgen bis zum 31.12.2020 verlängert. Wir gehen davon aus, dass bis dahin die größte Anzahl an möglichen Anträgen vorliegen wird.“

Hintergrund DigitalPakt Schule 2019 – 2024
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule können die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und freien Trägererhalten. Als Schulträger sind sie für die Ausstattung der Schulen verantwortlich, somit auch für die IT-Ausstattung. Im Vorfeld des Förderprogramms wurden Regionalveranstaltungen mit allen Schulleitungen (ca. 900) und allen Schulträgern (ca. 300) durchgeführt sowie ein für alle Akteure handbares Verfahren zur Erarbeitung und Prüfung der Medienentwicklungspläne erarbeitet und implementiert. In den Schulen werden diese Medienentwicklungspläne – bestehend aus einem technisch-pädagogischen Einsatzkonzept, einer Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung und einer bedarfsgerechten Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte – in Zusammenarbeit mit dem Schulträger erstellt und an die staatlichen Schulämter zur Bestätigung übersandt. In den staatlichen Schulämtern stehen besonders geschulte Schulrätinnen und Schulräte zur Beratung der Schulen zur Verfügung. Anschließend kann der Schulträger den Förderantrag über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.

Hintergrund Ausstattung DigitalPakt Schule: mobile Endgeräte
Im Zuge der weltweiten COVID-19 Pandemie hat der Bund – in Ergänzung des ersten DigitalPakts Schule – ein zusätzliches Ausstattungsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen, um die Schulen beim digitalen Unterricht zu unterstützen. Für Brandenburg stehen dafür insgesamt 16,8 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei geht es insbesondere um die Anschaffung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht über ein solches Gerät verfügen. Die mobilen Endgeräte werden durch die kommunalen und freien Schulträger für die Schulen beschafft und der Bedarf eines Schülers bzw. einer Schülerin durch die jeweilige Schulleitung ermittelt

Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

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