Bildungsministerin Brita Ernst hat sich heute in einem Brief an alle Eltern und Sorgeberechtigten von Brandenburgs Schülerinnen und Schüler gewandt. Der Brief wurde an alle rund 900 Schulen gesendet mit der Bitte ihn an die Eltern weiterzugeben. Er hat folgenden Wortlaut:
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wie bereits in den vergangenen Monaten wende ich mich erneut an Sie und möchte Sie angesichts der Entwicklung des Pandemiegeschehens über die aktuellen Entscheidungen im Schulbereich informieren. Der bundesweit sprunghafte Anstieg der Corona-Infektionen erzwingt erneut erhebliche Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Infektionsdynamik zu unterbrechen. Deshalb haben sich Bund und Länder auf einen zeitweiligen Lockdown im Monat November verständigt.
Doch anders als im Frühjahr bleiben dieses Mal die Schulen – wie auch die Kitas – geöffnet. Das ist eine gute Entscheidung. Damit werden Kinder und Jugendliche besonders behandelt: Damit ihr Recht auf Bildung aber auch die sozialen Kontakte nicht zu sehr eingeschränkt werden, gilt in Schulen und Kitas für Kinder und Jugendliche der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht. Andere Bereiche werden hingegen mit dem Ziel eingeschränkt, generell die Zahl unserer Kontakte zu reduzieren und den Anstieg der Infektionszahlen zu verringern.
Heute wissen wir mehr über das Virus, als wir im März wissen konnten und aus Sorge, das Gesundheitssystem könnte außer Kontrolle geraten, vorsorglich das öffentliche Leben weitgehend zum Stillstand brachten. Schulen können unter Beachtung der weiterhin dringend erforderlichen Eindämmungsmaßnahmen und Hygieneregeln darum geöffnet bleiben. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass Lerngruppen oder im Einzelfall auch ganze Schulen zeitweilig in Quarantäne geschickt werden müssen, um das Infektionsgeschehen standortspezifisch einzudämmen. Das ist nicht schön, aber die Schulen sind darauf vorbereitet, dann durch Distanzlernen neue Inhalte zu vermitteln.
Wir haben gesehen und erneut bestätigt gefunden, wie unabdingbar wichtig der Lern- und Lebensort Schule für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist. Niemals zuvor war der Regelbetrieb so lange ausgesetzt. Niemals zuvor mussten faktisch über Nacht Entscheidungen getroffen werden, die auch in dieser Situation „aus der Ferne“ schulische Bildung sicherten. Wir haben auch gesehen, wie schwierig es für Kinder und Jugendliche ist, über längere Zeit konzentriert und diszipliniert allein zu Hause zu lernen. Obwohl Maßnahmen getroffen wurden, die zunehmend digitales Lernen ermöglichten, und die meisten Lehrkräfte intensiven Kontakt zu ihren Klassen hielten, erschwerten die methodischen Einschränkungen das häusliche Lernen zusätzlich.
Überdies vermitteln Schulen nicht nur Fachwissen, sondern auch soziale Kompetenzen. Mädchen und Jungen brauchen das Miteinander, den Kontakt und Austausch mit ihren Klassenkameradinnen und -kameraden, Freundinnen und Freunden. Sie brauchen ihre Lehrerinnen und Lehrer, damit sie ihre Persönlichkeit entwickeln können. Das alles war während des harten Lockdowns im Frühjahr nicht möglich. Wir wollen eine Wiederholung vermeiden.
Die pandemische Entwicklung des Infektionsgeschehens verlangt uns allen weiterhin ein hohes Maß an Einsicht in die Notwendigkeit der aktuellen Maßnahmen und an Disziplin ab. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir dazu in der Lage sind. Eltern, Großeltern, Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder und Enkel nach Kräften unterstützt; Schulleitungen und Lehrkräfte haben Großartiges geleistet, schulische Bildung zu gewährleisten. Dafür danke ich Ihnen allen an dieser Stelle nochmals ausdrücklich.
Auch wenn es uns allen schwerfällt, noch für längere Zeit mit den Einschränkungen leben zu müssen, dürfen wir jetzt nicht innehalten. Wir wollen, dass Schulen auch weiterhin sicher bleiben und haben deshalb – beginnend mit dem 2. November – die Vorsichtsmaßnahmen weiter verschärft. Das rigorose Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln, die Maskenpflicht für obere Klassen, das richtige Lüften, zusätzliche Maßnahmen des Infektionsschutzes – das sind die wichtigsten Verhaltensregeln.
Nachfolgend einige Auszüge aus den wichtigsten Regelungen der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg für den Schulbereich, die seit dem 2. November 2020 gelten:
Abstandsgebot für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal (§ 1 Absatz 2 Nummer 3) Die bisherige Ausnahmebestimmung für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter wurde in die Eindämmungsverordnung aufgenommen. Danach gilt das Abstandsgebot nicht zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen diesen und den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal in den Schulen; die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal bleibt davon unberührt.
Hygienemaßnahmen in Schule (§ 3)§ 3 Absatz 3 bestimmt ausdrücklichdie Pflicht zur Einhaltung der Hygienemaßnahme nach dem für Schule geltenden Hygieneplan. Im Schulbereich sind die Regelungen zum „Infektions- und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19″ zu beachten (Ergänzung zum Hygieneplan).
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (§ 4)
Schulanlagen sind keine öffentlichen Räume. Falls schulische Außenaktivitäten im öffentlichen Raum in den kommenden Wochen zwingend geboten sein sollten, sind Lerngruppen mit Kindern und Jugendlichen über 14 Jahre so aufzuteilen, dass sich nur jeweils zwei Schülerinnen und Schüler gemeinsam und unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Zweiergruppen im öffentlichen Raum bewegen. Hier darf es zu keiner Ansammlung von Schülerinnen und Schülern kommen. Es ist dabei darauf zu achten, dass nach der Eindämmungsverordnung nur Schülerinnen und Schüler aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum zusammenkommen dürfen.
Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
- Schülerbeförderung
Schon bislang waren auch die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, im Öffentlichen Personennahverkehr bzw. der Schülerbeförderung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. § 16 Abs. 1 der Eindämmungsverordnung stellt nunmehr klar, dass auch an Haltestellen und in Wartehäusern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist. Bitte machen Sie Ihre Kinder darauf aufmerksam, sich an diese neue Regel konsequent zu halten und damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu leisten. - Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht
Bislang war es aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens nicht erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung tragen mussten. Ab dem 2. November bis zunächst zum 30. November 2020 sind die Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 – 13 bzw. 11 – 12) und den Oberstufenzentren (OSZ) – mit Ausnahme des Sportunterrichts – zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Eindämmungsverordnung). Ausnahmen davon sind im Einzelfall nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 3 Eindämmungsverordnung möglich. Dies kann insbesondere bei Schülerinnen und Schülern der Förderschulen Anwendung finden. Für alle übrigen Schülerinnen und Schülern bleibt es wie bisher dabei, dass sie vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht befreit sind. - Mund-Nase-Bedeckung außerhalb des Unterrichts
Wie bislang schon wird nunmehr in § 17 Abs. 1 Nr. 2 Eindämmungsverordnung vorgeschrieben, dass alle Schülerinnen und Schüler, das pädagogische und das sonstige Personal einschließlich der Schulleitungsmitglieder außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben. Die Verpflichtung gilt für Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten fünften Lebensjahr.
Sportunterricht (§ 12 Eindämmungsverordnung)
§ 12 Abs. 2 Nr. 2 bestimmt, dass für den Sportunterricht eine Ausnahme zum Verbot der Nutzung von Sportanlagen besteht. Wo immer möglich, soll sich der Unterricht auf die reguläre Klasse oder Lerngruppe im Fach Sport beschränken und möglichst im Freien stattfinden. Für den Schwimmunterricht sind die Nutzungszeiten der Bäder mit den Trägern der Schwimmhallen abzustimmen. Im Sportunterricht gilt, wie im übrigen Unterricht auch, kein Abstandsgebot zu den und zwischen den Schülerinnen und Schüler, jedoch zu anderen Nutzern sowie Schülerinnen und Schüler anderer Sportgruppen oder Klassen. Damit ist regulärer Sportunterricht möglich. Insbesondere sind übliche Körperkontakte, beispielsweise in den Sportspielen oder beim Helfen und Sichern, erlaubt, sollen aber nur kurzzeitig erfolgen. Lehrkräfte und andere Personen, die am Sportunterricht oder außerunterrichtlichen Sportangebot beteiligt sind, haben untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen einzuhalten. Eine Mund-Nase-Maske muss im Sportunterricht nicht getragen werden, und zwar auch nicht von Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe oder im Oberstufenzentrum. In Umkleideräumen darf sich gleichzeitig immer nur eine Klasse oder Sportgruppe aufhalten. Dabei ist durch Bereitstellung aller Umkleideräume die Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Umkleideraum so gering wie möglich zu halten. Auf eine gründliche Handhygiene vor und nach dem Sportunterricht ist zu achten. In den Sanitäranlagen sind Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie nicht wiederverwendbare Papierhandtücher, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen, vorzuhalten.
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die Schulleiterinnen und Schulleiter haben in den vergangenen Wochen mit großem persönlichen Einsatz und mit Unterstützung der Schulträger konzeptionelle Maßnahmen zur Organisation des Unterrichts und zur Gewährleistung der Hygiene entwickelt und umgesetzt. Dazu gehören u.a. auf die schulischen Bedingungen zugeschnittene Hygienekonzepte, deren Maßregeln auch ständig Thema im Unterricht sind; das konstante Einhalten der Lerngruppen; das konsequente Lüften. Diese Maßnahmen sind wirksam und tragen dazu bei, dass unsere Schulen im Vergleich zu anderen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen sichere Orte bleiben; das bestätigen auch die wenigen Infektionsfälle und die aktuell vorliegenden Daten.
Ihre Einhaltung ist die Bedingung dafür, dass wir bei weiterer Minimierung des Infektionsgeschehens den Präsenzunterricht aufrechterhalten können.
Mir ist sehr bewusst, dass Sie, die Eltern und Angehörigen, im Klima des Pandemiegeschehens mit großen Sorgen zurechtkommen müssen und vielfach die Grenzen der Belastbarkeit erreicht sind. Es ist weiterhin nicht vorhersehbar, wie sich die Corona-Pandemie entwickeln wird; nach wie vor gibt es keine absolute Sicherheit.
Deshalb bitte ich Sie, uns mit Ihrem eigenen Vorbild, mit Ihrem Einwirken auf Ihre Kinder darin zu unterstützen, dass unsere Schulen geöffnet bleiben können und wir unseren Kindern und Jugendlichen alle Chancen auf Bildung auch in schwierigen Zeiten erhalten. Das ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung. Das Bildungsressort hat vieles auf den Weg gebracht, um den Präsenzunterricht aber auch das Lernen mit digitalen Medien zu gewährleisten.
Wir werden alles tun, was nach Abwägung der Empfehlungen und Erkenntnissen der Wissenschaft und der Bedeutung von Schule und Unterricht für die Gesellschaft und für den Einzelnen gesundheitlich und politisch verantwortet werden kann.
Sie haben sicher viele Fragen. Bitte schauen Sie auf unsere Internetseite Corona FAQ für die Öffentlichkeit, dort finden Sie eine Reihe von Antworten.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bitte lassen Sie uns auch künftig gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Schulen offene und lebendige Lern- und Lebensorte bleiben und unseren Kindern und Jugendlichen in einer fragil gewordenen Lebenswelt Bildung, Orientierung, Verlässlichkeit und Sicherheit geben.
Mit herzlichen Grüßen
Britta Ernst
Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)