Die förderdiagnostische Lernbeobachtung
- wird sonderpädagogisch begleitet und gehört zu Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (siehe Sonderpädagogikverordnung des Landes Brandenburg)
- den Antrag auf ein solches Verfahren können die Eltern, der Schulleiter oder der Schüler (nach Vollendung des 14. Lebensjahres) stellen
- nach entsprechender Verwaltungsentscheidung wird das Feststellungsverfahren durch die Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle geführt
- für jedes Kind erfolgt ein individueller Förderausschuss
- die Eltern werden in diesen Prozess mit einbezogen
- der Sonderpädagoge führt gemeinsam mit dem Klassenleiter die förderdiagnostische Lernbeobachtung durch
- sie beinhaltet die Diagnostik und Förderung von Schülern, die Auffälligkeiten im Bereich des Lernens, der Sprache oder im sozial-emotionalen Bereich zeigen
- es erfolgt eine Analyse des Lernens und Sozialverhaltens
- Schüler erhalten individuelle Hilfen und Förderangebote
- im Förderplan werden Ziele und Methoden formuliert und Ergebnisse in regelmäßigen Abständen mit den beteiligten Lehrkräften besprochen und entsprechend fortgeschrieben
- der Förderzeitraum kann sich über mehrere Monate erstrecken und sollte in der Regel zum Ende des Schulhalbjahres oder Schuljahres abgeschlossen werden
- am Ende fertigt der Sonderpädagoge eine zusammenfassende Stellungnahme an: darin wird aufgezeigt, welche Fördermaßnahmen erfolgreich waren aber auch, auf welchen Gebieten ggf. die Förderung weiterhin notwendig ist
- das Feststellungsverfahren endet mit einer Entscheidung über den Förderbedarf und gibt weitere Empfehlungen