Ein Kind hat ein intuitives Ziel: Selbstentwicklung

Schule im Normalbetrieb – gut vorbereitet ins neue Schuljahr

Am Montag (9. August 2021) beginnt für rund 298.000 Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg das neue Schuljahr, darunter sind rund 23.000 Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Dafür sind die Brandenburger Schulen gut aufgestellt: 1.256 Lehrkräfte wurden unbefristet neu in den Schuldienst eingestellt[1] (Stand 19.07.2021).

Im neuen Schuljahr starten alle Schulen im Regelbetrieb mit vollem Präsenzunterricht. Regelbetrieb meint die planmäßige Organisation von Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen entsprechend der Stundentafel und zusätzliche Unterrichtsangebote sowie Ganztag. Im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht besteht Präsenzpflicht.

Die Zahl der vollständig Geimpften nimmt weiter zu, ein Großteil der in Schulen Tätigen, Eltern und erwachsenen Haushaltsangehörigen ist bereits geimpft. Wechselunterricht und Distanzunterricht waren Schutzmaßnahmen, um auch durch Kontaktreduzierungen bei Kindern und Jugendlichen einen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens zu leisten. Kinder und Jugendliche haben Erwachsene dadurch vor Erkrankung geschützt und einen großen Beitrag geleistet. Das ist nicht mehr nötig. Alle Erwachsenen können sich impfen lassen und dadurch selbst schützen. In diesem Schuljahr gilt: Jeder geimpfte Erwachsene trägt dazu bei, dass das Infektionsgeschehen reduziert wird und so auch der Schulbesuch störungsfrei verlaufen kann. Sie leisten so auch einen Beitrag für das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche.

1. Offene und sichere Schulen im Präsenzunterricht

Bildungsministerin Britta Ernst: „Das Recht auf Bildung ist ein hohes Gut. Alle Kinder und Jugendlichen sollen wieder jeden Tag gemeinsam die Schule besuchen und gut lernen können. Das ist für ihren Bildungsweg enorm wichtig. Die Schulen starten im Regelbetrieb mit allen Schülerinnen und Schülern und voller Stundenzahl.“

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Virus zeigen: Der Regelbetrieb an den Schulen ist möglich, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Sie sind von besonderer Bedeutung dafür, dass die Erfolge bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht aufs Spiel gesetzt werden. Daher gelten für alle Schulen im Land Brandenburg auch im neuen Schuljahr folgende Maßgaben:

Testpflicht für alle wird fortgesetzt
S
chulen sollen sichere Lern- und Arbeitsorte sein. Seit März 2021 stehen für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Personal an Schulen kostenlose Antigen-Schnelltest zur Verfügung, mit denen sie sich anfangs freiwillig selbst testen konnten.Die Kosten wurden aus dem Rettungsschirm 2021 des Landes getragen. Seit 19. April 2021 gilt die Testpflicht: Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine Bescheinigung über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (Selbsttests) vorlegen, sonst dürfen sie die Schule nicht betreten.

Die Testpflicht gilt auch im neuen Schuljahr. Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind Getesteten gleichgestellt. Aus dem Rettungsschirm des Landes werden ausreichende Testkits für die verpflichtenden Tests an den Schulen beschafft und bereitgestellt. Das gilt auch für die Hortkinder.
> Testkonzept – Teststrategie

Im Rahmen eines Modellprojekts ist zudem die Testung von Schülerinnen und Schülern an ausgewählten Grundschulen mit sogenannten Lolli-Pool-Tests geplant, die in einem Labor ausgewertet werden.

Maskenpflicht für alle – sicherer Start nach den Ferien
Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das weitere Personal an Schulen müssen im Schulgebäude eine medizinische Maske tragen. Das sieht die neue Umgangsverordnung seit 1.8.2021 vor: „Sofern … in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist, soll eine medizinische Maske getragen werden.“ Und weiter: „Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“ Die Beschaffung der medizinischen Masken für Lehrkräfte, das sonstige pädagogische Personal sowie für Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten in Schulen (zwei Masken pro Tag) wird weiterhin vom Bildungsministerium finanziert. Ab dem Schuljahresbeginn am 9. August soll es – insbesondere wegen der rückkehrenden Familien aus Risikogebieten – eine Schutz-Phase von zwei Wochen geben, in der auch an Grundschulen die Maskenpflicht besteht. Danach gilt sie an den weiterführenden Schulen.

Lüften, Lüften, Lüften
Hinweis des Umweltbundesamtes: „Die regelmäßige Lüftung über die Fenster ist die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luftsowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft. Kern der Empfehlung ist, Klassenräume während des Unterrichts regelmäßig alle 20 Minuten weit geöffneten Fenstern kurz zu lüften“. Auch in den Pausen muss gelüftet werden. Nurin gut zu lüftenden Räumen soll Unterricht stattfinden.

Die Schulen und das Bildungsministerium orientieren sich zudem an der „S3-Leitlinie – Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
> S3-Leitlinie – Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV -2-Übertragung in Schulen

Das Bundeskabinett hat am 14. Juli 2021 beschlossen, die Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern mit insgesamt 200 Millionen Euro zu unterstützen, darunter rund 6 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Die Förderung ist ausschließlich für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Grundschulen (Kinder unter 12 Jahren) und Kitas gedacht, in denen:

  • die Fenster nur kippbar sind,
  • eingebaute Lüftungsklappen nur einen minimalen Querschnitt haben und
  • keine fest eingebaute, raumlufttechnische Anlage für die Zufuhr von Frischluft sorgt.

Die Bundesförderung soll – vorzugsweise auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung – über die Länder den freien und kommunalen Trägern der Einrichtungen zugutekommen. Die Verhandlungen mit dem Bund über eine Verwaltungsvereinbarung laufen derzeit noch. Das Programm muss noch im laufenden Jahr 2021 vollständig umgesetzt werden. Eine zusätzliche landesseitige Förderung von Luftreinigungsgeräten an Schulen, für die keine Förderung aus Bundesmitteln beantragt werden kann, wird derzeit geprüft, ebenfalls mit einer Umsetzungsfrist bis zum Jahresende 2021. 

Impfen
Alle Lehrkräfte
sowie das gesamte Personal an Schulen haben ein Impfangebot bekommen, sie konnten und können sich impfen lassen. Die Rückmeldungen von Schulleitungen sprechen von einer hohen Impfbereitschaft unter den Lehrkräften und einer Impfquote zwischen 75 bis 90 Prozent. Genau erfassen darf das Bildungsministerium – wie andere Arbeitgeber auch – die Impfquote indes nicht.

Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sind in Deutschland bereits Impfstoffe zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren mit Vorerkrankungen oder Risiken in der Familie. Darüber hinaus ist eine Impfung von Kindern und Jugendlichen bei individuellem Wunsch und nach ärztlicher Aufklärung möglich. Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) am 2. August 2021 beschlossen, dass die Bundesländer Impfungen für 12- bis 17-Jährige anbieten. Voraussetzung: Freiwilligkeit und ärztliche Aufklärung.

In Brandenburg wird – im Rahmen der Impfkampagne des Landes – zum Schulstart für die Schülerinnen und Schüler der 25 Oberstufenzentren (OSZ) ein zusätzliches Impfangebot für eine COVID-19-Schutzimpfung gemacht.

Hygieneregeln
Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen dient dem aktiven Infektionsschutz der Schülerinnen und Schüler und zugleich dem Arbeitsschutz der Beschäftigten. Die Regelungen zum Infektions-und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 (Ergänzung zum Hygieneplan) finden weiterhin Anwendung. Sie werden flankiert durch die Regelungen in SARS-CoV-2-Umgangsverordnung sowie durch die schulischen Hygienekonzepte.
> Ergänzung zum Hygieneplan (10.3.21)

Symptome
Kinder oder an Schulen Beschäftigte mit COVID-19-typischen Symptomen (u.a. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen) dürfen sie die Schule nicht betreten. Auch Personen, die mit einem nachweislich an COVID-19 Erkrankten in einem Hausstand leben bzw. selbst erkrankt sind, dürfen die Schule ebenfalls nicht betreten. Betroffene sollen solange zu Hause bleiben, bis sie wieder vollständig symptomfrei sind. Und die Schule soll darüber informiert werden.

Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen
Attestiert ein Arzt, dass ein Kind oder Angehörige seines Haushalts einer Risikogruppe angehören und der Schulbesuch ein unvertretbar hohes Gesundheitsrisiko darstellt, entscheiden die Eltern (oder andere Sorgeberechtigte) über den Schulbesuch. Betroffene Schülerinnen und Schüler erhalten dann ein Lernangebot für das Lernen zu Hause oder in einem geschütztem Raum der Schule. Wenn nicht im Einzelfall gravierende medizinische Gründe dagegensprechen und Kinder sowie die Angehörigen des Haushalts über einen vollständigen Impfschutz verfügen, sind Eltern gebeten – im Interesse des Kindes – die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule zu ermöglichen.

2. Einstellung neuer Lehrkräfte

Für das neue Schuljahr 2021/22 konnten wieder alle Stellen besetzt werden. Dass dies – trotz der pandemiebedingten Umstände – gelungen ist, ist eine große Leistung der staatlichen Schulämter als Einstellungsbehörden. Der Anteil der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an den unbefristeten Einstellungen ist leicht gesunken.

Von den vier staatlichen Schulämtern wurden bislang 1.256 Lehrkräfte[2]unbefristet neu eingestellt (859) oder entfristet(397)(Stand 19.07.2021). Weitere Einstellungen für das neue Schuljahr 2021/22 folgen bis zum 30.09.2021. Die Einstellungen verteilen sich wie folgt:

  • 358 vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel (für Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Potsdam und Brandenburg an der Havel),
  • 276 vom Staatlichen Schulamt Cottbus (für Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Cottbus),
  • 301 vom Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder) (für Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark und Frankfurt/Oder) sowie
  • 321 vom Staatlichen Schulamt Neuruppin (für Oberhavel, Havelland, Ost-prignitz-Ruppin, Prignitz).

 467 Lehrkräfte arbeiten an Grundschulen, 277 an Oberschulen, 133 an Gesamtschulen, 162 an Gymnasien, 115 an Förderschulen, 99 an beruflichen Schulen (OSZ) und 3 an Schulen des Zweiten Bildungswegs.

Die Lehrkräfte wurden u.a. für folgende Fächer[3] eingestellt (Stand 19.07.2021):

  • Deutsch (490), Mathematik (339), Sport (215), Englisch (206), Sachunterricht (170), Geschichte (149), Biologie (122), Erdkunde (75) und Politische Bildung (70) sowie mit sonderpädagogischen Fachrichtungen (146)
  • sogenannte Mangelfächer, wie z.B. Kunst (70), Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) (67), Musik (66), Chemie (57), Physik (44) und Informatik (18).

> Lehrerin – Lehrer in Brandenburg
> freie Stellen (schulscharfe Bedarfe)

Laut der Planungen (Lehrer-Modell-Rechnung) werden für das neue Schuljahr etwa 1.200 Einstellungen benötigt, rund 200 weniger als im vorigen Jahr. Die Zahl von 1.256 Einstellungen liegt damit leicht über dem geplanten Niveau.

Unter den 1.256 unbefristet neu eingestellten Lehrkräften (Stand 19.07.2021):

  • sind 256 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (21,3 Prozent[4]; zum Vergleich: 2020 waren es 32,5 Prozent, 2019: 32,6 Prozent und 2018: 26,4 Prozent)
  • ist rund die Hälfte 35 Jahre oder jünger (48,1 Prozent)
  • beträgt das Durchschnittsalter 37,5 Jahre,  
  • sind 891 Frauen und 365 Männer,
  • wurden 430 direkt aus dem Vorbereitungsdienst übernommen (384 aus Brandenburg, 20 aus Berlin und 26 aus anderen Bundesländern),
  • sind 54 Personen als sonstiges pädagogisches Personal zur Unterstützung des Unterrichts eingestellt worden, insbesondere im sonderpädagogischen Bereich (z.B. Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger sowie Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Psychologinnen und Psychologen).

Insgesamt unterrichten an Brandenburger Schulen im Schuljahr 2021/22 dann rund 2.700unbefristet und befristet beschäftigte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (13,1 Prozent aller Lehrkräfte; Vorjahre: 2020/21: 12,7 Prozent, 2019/20: 12,1 Prozent 2028/19: 11,1 Prozent). Unter den unbefristet beschäftigten Lehrkräften sind 9,3 Prozent Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Der Anteil der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger stabilisiert sich in diesem Schuljahr.

Zusätzlich wurden 790 Lehrkräftebefristet für das neue Schuljahr eingestellt (zum Vergleich 2020/21: 898; 2019/20: 893 und 2018/19: 701), darunter 537 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die in der Regel zunächst befristet für 15 Mo-nate eingestellt werden und – nach Teilnahme an der pädagogischen Grundqualifizierung und einer Bewährungsfeststellung – entfristet werden. Andere Befristungsgründe können beispielsweise die Vertretung von Langzeiterkrankten oder Lehrkräften in Mutterschutz und Elternzeit sein.

Erstmals Brandenburg-Stipendium für Lehramtsstudierende
Das Bildungsministerium vergibt erstmals ein „Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer“ in Höhe von monatlich 600 Euro an Lehramtsstudierende aus dem gesamten Bundesgebiet (frühestens mit Beginn des 5. Fachsemesters), um sie dafür zu gewinnen, an Brandenburger Schulen mit einem besondere Bedarf an voll ausgebildeten Lehrkräften zu unterrichten. Aktuell haben brandenburgweit 53 Schulen fast aller Schulformen (außer Gymnasien) einen besonderen Bedarf an voll ausgebildeten Lehrkräften, da an diesen Schulen mehr als 25 Prozent Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger unterrichten. Das Stipendium wird in der verbleibenden Regelstudienzeit gezahlt. Voraussetzung ist die Verpflichtung, in den benannten Schulen des Landes Brandenburg u.a. ein Praktikum und das Praxissemester sowie den Vorbereitungsdienst zu absolvieren und anschließend dort mindestens so viele Schulhalbjahre als Lehrerin oder Lehrer zu arbeiten, wie zuvor das Stipendium gewährt wurde. Das Interesse an dem Stipendium ist groß: Für das Pilotprojekt mit jährlich bis zu 25 zu vergebenen Stipendien sind für den ersten Förderdurchgang 45 Bewerbungen aus verschiedenen Bundesländern eingegangen. Der Auswahlprozess läuft. Zum Oktober werden die Stipendien erstmals vergeben (Wintersemester 2021/22).

3. Aktionsprogramm – Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler aufgrund von Corona-Folgen

Die Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler sind am Bedarf der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet und breit angelegt. Einen Ausgleich bedarf es nicht nur bei kognitiven Lerndefiziten. Auch die Reduktion der sozialen Kontakte hat Folgen für das soziale Lernen. Die Sorge und Aufmerksamkeit gilt ganz besonders den Schülerinnen und Schülern, die wir in der Pandemie nicht gut erreicht haben, die mit dem Wechsel- oder kompletten Distanzunterricht nicht gut klar kamen und vielleicht sogar „aufgegeben“ haben.

4. Unterrichtsorganisation im neuen Schuljahr

Erhebungen des Lernstands
Viele Schülerinnen und Schüler haben Unterstützungsbedarfe. Sie brauchen Zeit um Lernrückstände aufzuholen, aber auch um die in Pandemiezeiten gemachten Erfahrungen zu verarbeiten.

Zu Beginn des Schuljahres 2021/22 werden – als Basis für die Maßnahmen zum Aufholen von Lernrückständen:

  • die im Schuljahr 2020/21 vermittelten Lerninhalte in den Kernfächern dokumentiert (Deutsch, Mathematik, Englisch und Naturwissenschaften) und
  • der Lernstand aller Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I sowie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und in den beruflichen Bildungsgängen erhoben.

Zur Erhebung des Lernstandes werden neben den bekannten Instrumenten der Individuelle Lernstandsanalyse (ILeA plus/ILeA) für Deutsch und Mathematik sowie der Lernausgangslage (LAL) in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in den naturwissenschaftlichen Fächern (LAL) 7 bereitgestellt:

  • Primarstufe: Aufgaben für die Fächer Englisch, Sachunterricht und Naturwissenschaften
  • Jahrgangsstufe 8-10: Aufgaben für die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch sowie für die naturwissenschaftlichen Fächer
  • In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und den beruflichen Bildungsgängen werden die Materialien für die Jahrgangsstufe 10 genutzt.

Nach einem halben Jahr wird eine erste Bilanz gezogen. Dazu werden aktuell entsprechende Instrumente entwickelt. Die Vergleichsarbeiten Vera 3 und Vera 8 werden im Schuljahr 2021/22 ebenfalls durchgeführt, sodass weitere zusätzliche Rückschlüsse auf den Lernfortschritt ermöglicht werden.

Die beruflichen Schulen werden ebenfalls individuelle Lernausgangslagen in allen Jahrgangsstufen erheben, um festzustellen, welche Lerndefizite bei den Schülerinnen und Schülern bestehen. Dieser Prozess wird zu Beginn des Schuljahres 2021/22 in allen beruflichen Bildungsgängen umgesetzt.

Sport- und Musikunterricht
Dem Sportunterricht kommt im neuen Schuljahr eine wichtige Bedeutung zu, da die Pandemie bei Kindern und Jugendlichen zu einem erheblichen Bewegungsmangel geführt haben kann. Der Sportunterricht soll nach Stundentafel umgesetzt werden. Ausgefallene Talentiaden aus 2020/21 werden im Herbst 2021 nachgeholt. Die Wettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ sind für 2021/22 geplant und finden statt. Im Musikunterricht sind Singen und Spielen von Blasinstrumenten – mit Abstand und bei guter Belüftung – wieder möglich.

Ganztagsangebote im neuen Schuljahr
Die offenen und gebundenen Ganztagsangebote sollen wieder regulär stattfinden und damit einen wichtigen Beitrag zur schulischen und sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler mit erweiterten Lernzeiten und Freizeitangeboten leisten. Rund 500 Schulen arbeiten mit vielen außerschulischen Kooperationspartnern zusammen. Schule wird damit wieder stärker zum Lern- und Lebensort.

Außerschulische Lernorte verstärkt nutzen
Außerschulische Lernorte werden wieder verstärkt genutzt. Zu außerschulischen Ergänzungsangeboten, die eine unterrichtliche Nähe haben, zählen insbesondere Bibliotheken, Museen, Theater, Musik- und Naturschulen, Sport- und Kulturvereine sowie Anbieter der Jugendarbeit. Viele Träger verfügen über Formate, die sich auf das schulische Lernen in bestimmten Jahrgangsstufen beziehen und daher einen direkten Bezug zum Rahmenlehrplan aufweisen.

Rahmenlehrplan und schulinterne Curricula
Der gemeinsame Rahmenlehrplan für die Klassen 1 bis 10 formuliert fachliche und überfachliche Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in den Fächern und im Lauf der Schulzeit aufeinander aufbauend erwerben sollen. Im Rahmenlehrplan ist der Anspruch auf individuelle Förderung verankert, die Schülerinnen und Schüler können auf ihrem Niveau lernen, auch über die Jahrgangstufen hinweg. Die konkrete Umsetzung erfolgt mit dem schulinternen Curriculum, in dem die Schulen ihre Schwerpunkte setzen. Dabei werden auch die Ergebnisse der Untersuchung der Lernausgangslagen berücksichtigt. Die Schulen werden bei der Vermittlung neuer Kompetenzen die individuellen Lernrückstände berücksichtigen.

Schulvisitation
Die Schulvisitation wird im Schuljahr 2021/22 nochmals ausgesetzt.

Zentrale Prüfungen – bewährte Standards bleiben
An den zentralen Prüfungen und den damit verbundenen Standards wird festgehalten, um allen Schülerinnen und Schülern in den künftigen Abschlussklassen einen bundesweit anerkannten Schulabschluss zu gewährleisten. Dennoch wird es Anpassungen für die Prüfungen geben müssen. Sowohl für die Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 als auch im Abitur werden Schwerpunkte gesetzt bzw. die Prüfungsschwerpunkte konkretisiert, um eine gezielte Vorbereitung zu ermöglichen.

Für die schriftlichen Prüfungsarbeiten 2022 in der Jahrgangsstufe 10 werden fachlich-inhaltliche Themenbereiche bekanntgegeben, die nicht für die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben von Bedeutung sind. Für die zentralen Abiturprüfungen 2022 ist zu differenzieren zwischen:

  • den Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik (gemeinsam mit Berlin und mit Poolaufgaben) – für diese Fächer werden – ähnlich wie im aktuellen Schuljahr – zusätzliche Aufgaben zur Verfügung gestellt (bspw. Deutsch) bzw. es erfolgt eine Schwerpunktsetzung (bspw. Mathematik) und
  • den landesinternen zentralen Prüfungen in den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Politische Bildung, Geografie – für diese Fächer wird es eine Konkretisierung der Prüfungsschwerpunkte (PSP) geben, d.h., dass keine Abweichung von den Standards und vom Niveau erfolgen soll. 

Mit der Anpassung der Prüfungsschwerpunkte ist keine Niveauabsenkung verbunden, sodass das Abitur 2022 ein gleichwertiges Abitur ist.

Einer der Schwerpunkte des MBJS im Schuljahr 2021/2022 ist die Begleitung der neuen Abschlussklassen sowie auch der Jahrgangsstufen, die vor Übergängen in die weiterführenden Schulen stehen (Ü7-Verfahren), um diesen Schülerinnen und Schülern Schulabschlüsse zu ermöglichen und die Übergangsverfahren vorzubereiten. 

Berufliche Bildungsgänge
Die Prüfungsschwerpunkte in der Fachhochschulreifeprüfung wurden angepasst. Die aktualisierten Prüfungsschwerpunkte stehen auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg zur Verfügung. In der Fachschule Sozialpädagogik bezieht sich die schriftliche Prüfung – wie in den Jahren zuvor – auf eine berufliche Handlungssituation, jedoch werden die Handlungssituationen nur aus dem Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung und dem Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung bereitgestellt. Damit wird den ggf. Corona-bedingten eingeschränkten inhaltlichen und methodischen Übungseffekten an den beiden Lernorten Schule und Praxis Rechnung getragen.

Freiwillige Wiederholung des Schuljahres
Schülerinnen und Schüler können – unabhängig von der Corona-Pandemie – auf Antrag der Eltern die Jahrgangsstufe einmal freiwillig wiederholen. Grundlage ist das Brandenburgische Schulgesetz (§ 59 Absatz 5). Zum Ende des Schuljahres 2020/21 haben rund 3.000 Schülerinnen und Schüler – und damit weniger als im Vorjahr – von der Möglichkeit zur freiwilligen Wiederholung des Schuljahres Gebrauch gemacht oder wurden nicht versetzt.  
> Brandenburgische Schulgesetz § 59

Leistungsbewertung – Änderung der Verwaltungsvorschrift
Im Interesse des behutsamen Einlebens in den regulären Schulbetrieb – auch in Bezug auf die Bewertung von Leistungen und die Leistungsnachweise – sind die Lehrkräfte gebeten, besonderes pädagogisches Augenmaß zu wahren und insbesondere auf Klassenarbeiten und Klausuren in den ersten sechs Wochen des Schuljahres zu verzichten. Die Änderung der VV-Leistungsbewertung erfolgt mit dem Ziel, dass die Unterrichtszeit zum Aufholen von Lernrückständen genutzt wird. Gleichfalls erfolgt eine Entlastung der Lehrkräfte durch die Reduktion der Anzahl der Klassenarbeiten sowie Dauer und Gewichtung in der Primarstufe, Förderschule „Lernen“ und in Sekundarstufe I. Die Reduktion der Anzahl der Klausuren in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (GOST) sowie Reduktion der Klausurdauer in der gymnasialen Oberstufe (90 Minuten) erfolgt aus organisatorischen Gründen.

Qualität des Distanzunterrichts/ Wechselunterrichts
Eigenverantwortliches Arbeiten im Wechsel- und Distanzunterricht wird weiter eine wichtige Rolle spielen. Die Schulen überarbeiten ihre Konzepte zum Distanzunterricht auf der Grundlage der vom Bildungsministerium vorgegebenen Kriterien. Im Rahmen der Überarbeitung berücksichtigen die Schulen diese Kriterien (bspw. verbindliche Kontakte zwischen Schule und Schüler) sowie die veränderten Rahmenbedingungen (bspw. Ausstattung). Darüber hinaus werden die Schulen ihre Erfahrungen aus dem letzten Schuljahr in die Konzepte integrieren. Im Rahmen der Dienstberatungen zwischen dem Bildungsministerium und der Schulaufsicht (Schulämter) wurde abgestimmt, dass die Schulaufsicht diese Konzepte prüft. Das Bildungsministerium wird diesen Prozess systematisch monitoren und die Konzepte prüfen.
> Kriterien Distanzunterricht

5. Für Einschränkung des Regelbetriebs vorbereitet sein

Trotz aller Vorsorge kann nicht ausgeschlossen werden, dass – zum Beispiel durch notwendige Quarantäne – Schülerinnen und Schüler nicht am Regelunterricht teilnehmen können. Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Gesundheitsbehörde/das regionale Gesundheitsamt die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Dafür sind die Schulen gerüstet. Über notwendige Änderungen im schulischen Ablauf sind Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulträger jeweils umfassend und rechtzeitig zu informieren.

6. Ausstattung der Schulen – Digitalisierung

Die Ausstattung der Schulen mit IT-Infrastruktur wurde und wird durch umfangreiche Förderprogramme von Bund und Land aktuell erheblich verbessert. Im Rahmen des „DigitalPakts Schule 2019-2024“ wurden für den Bereich „Ausstattungsförderung“ bis Jahresende 2020 insgesamt 794 Anträge mit beantragten Zuwendungen in Höhe von rund 134 Millionen Euro gestellt (Antragsfrist ist beendet). Die für diesen Bereich verfügbaren Fördermittel in Höhe von rund 135 Millionen Euro sind damit nahezu vollständig mit Anträgen von Schulträgern untersetzt. Bislang wurden 404 Anträge mit einer Zuwendung in Höhe von rund 68,1 Millionen Euro bewilligt und Mittel in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro durch die Antragsteller abgerufen. Somit konnten inzwischen rund die Hälfte der beantragten Mittel bewilligt werden. (Stand 31.07.2021)

Mit Hilfe des „Ausstattungsprogramms für schulgebundene mobile Endgeräte“ (Ergänzung DigitalPakt 2) sollen die Schülerinnen und Schüler mit mobilen digitalen Endgeräten ausgestattet werden, die meist aus sozialen Gründen zu Hause nicht über ein solches Gerät verfügen. Hierzu beantragten 261 Schulträger Zuwendungen in Höhe von rund 16,4 Million Euro. Die Schulträger meldeten dem MBJS im Rahmen des Berichtswesens gegenüber dem Bund die Beschaffung von rund 22.000 Endgeräten.

Zudem werden mit den zusätzlichen Programmen des DigitalPakts Schule „Adminförderung“ (Ergänzung DigitalPakt 3) und „Leihgeräte für Lehrkräfte“ (Ergänzung DigitalPakt 4) in Brandenburg 15,1 Million Euro für die IT-Administration an den Schulen und weitere 15,1 Million Euro für Endgeräte für Lehrkräfte zur Verfügung gestellt werden. Die Richtlinien werden in Kürze veröffentlicht.

Mit der Umsetzung des landeseigenen Tablet-Programms zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten in Höhe von rund 23 Million Euro beantragten bisher 295 Schulträger Zuwendungen in Höhe von rund 21,7 Millionen Euro. Derzeit beschaffen die Schulträger die Endgeräte.

Schul-Cloud Brandenburg
677 Schulen
arbeiten mittlerweilemit der Schul-Cloud Brandenburg bzw. sind angeschlossen, darunter 613 Schulen in öffentlicher Trägerschaft und 64 Schulen in freier Trägerschaft (Stand 02.07.2021) sowie die drei Studienseminare des Landes. Die Schul-Cloud Brandenburg ist eine leicht bedienbare digitale Lern- und Arbeitsumgebung, auf die Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler orts-, zeit- und endgeräteunabhängig zugreifen können. Sie schafft eine technische Grundlage dafür, moderne digitale Lehr- und Lerninhalte in jedem Unterrichtsfach sicher nutzen zu können und bietet neue Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung. Die Schul-Cloud wird seit 01.08.2021 (nach Abschluss der HPI-Pilotierungsphase) länderübergreifend gemeinsam mit Niedersachsen und Thüringen betrieben. Sie wird jetzt stetig weiterentwickelt und um Features ergänzt, beispielsweise um eine Feedback-Funktion.

7. Aus-, Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte

Vorbereitungsdienst im Schuljahr 2021/22
Der Seminarbetrieb wird als Präsenzveranstaltung am Studienseminar stattfinden. Der Regelfall sollte die dreimalige Hospitation pro Fachausbilderin bzw. Fachausbilder im 12-monatigen und die fünfmalige Hospitation im 18-monatigen Vorbereitungsdienst pro Fachausbilderin bzw. Fachausbilder im Unterricht der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten bzw. Teilnehmenden sein. Unterrichtsproben finden – abhängig von den schulischen Bedingungen – in nachfolgender Priorisierung statt: 1. in Präsenz, 2. in digitalen bzw. hybriden Formaten, 3. als Prüfungsersatzleistung.

Qualifizierungsangebote für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
Pädagogische Grundqualifizierung
Die pädagogische Grundqualifizierung für Lehrkräfte, die ohne eine grundständige Lehramtsausbildung über den Seiteneinstieg in den Schuldienst eingestellt wurden, wird entweder vorab ihres Unterrichtseinsatzes oder parallel berufsbegleitend auch im Schuljahr 2021/22 fortgeführt (dezentral organisiert). Im neuen Schuljahr nehmen rund 460 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an der pädagogischen Grundqualifizierung teil.
> Broschüre: „Pädagogische Grundqualifizierung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg im Land Brandenburg“

80-Stunden-Programm
Neu in diesem Schuljahr: Die pädagogische Grundqualifizierung wird um ein 80-Stunden-Programm mit Qualifizierungsmaßnahmen erweitert. Es enthält Angebote zur Weiterqualifizierung im Bereich des Anfangsunterrichts und zu sonderpädagogischen Fragestellungen bzw. zur Förderpädagogik. Außerdem wird eine fachbezogene Qualifizierung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Hochschulabschluss organisiert, die in Fächern der Naturwissenschaften und Mathematik an Grund- und Oberschulen eingesetzt sind. Diese Qualifizierung beginnt im Oktober 2021 für 50 Lehrkräfte und soll in den kommenden Jahren ausgebaut werden. Für Lehrkräfte, die über einen nichtlehramtsbezogenen Bachelor-Abschluss verfügen, wird ein entsprechendes Programm ab Frühjahr 2022 über WiB e.V. angeboten, ebenfalls beginnend für 50 Teilnehmende.

Zertifikatsstudiengänge
Sofern Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger die Voraussetzungen für die Zulassung zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und den Erwerb eines Lehramts noch nicht erfüllen, weil sie nur ein Fach mitbringen, können Sie für das erforderliche zweite Fach ein berufsbegleitendes Zertifikatsstudium absolvieren. Aktuell absolvieren 313 Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung Zertifikatsstudiengänge z. B. für Deutsch oder Mathematik für die Primarstufe, für die sonderpädagogischen Fachrichtungen „Lernen“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ sowie für Mathematik und Deutsch für die Sekundarstufe I. Die Angebote für Zertifikatsstudiengänge werden fortgeführt und im neuen Schuljahr durch weitere Fächer ergänzt, z. B. Sport und Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT).

Lehrkräftefortbildung
Pro Schuljahr gibt es rund 5.000 zentrale und regionale Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte. Im neuen Schuljahr sollen sich mindestens 20 Prozent davon dem Schwerpunkt „digitale Medienbildung“ widmen, vor der Corona-Pandemie waren es rund 5 Prozent.

Unterstützung zur Nutzung der Schul-Cloud Brandenburg
Die Gruppe der Medien- und Digitalberaterinnen und -berater im regionalen Beratungs- und Unterstützungssystem (BUSS) des Bildungsministeriums wurde – zur personellen Absicherung der Fortbildungsangebote und Beratung der Schulen im Themenfeld „Bildung in der digitalen Welt“ – personell verstärkt: 25 Beraterinnen und Berater stehen den Schulen aktuell zur Verfügung. Mit dem Schwerpunkt „Schul-Cloud-Beratung“ sind 12 Beraterinnen und Berater beauftragt. Für die pädagogische Nutzung der Schul-Cloud im Unterricht werden – mit Unterstützung des Landesinstituts für Schule und Medien (LISUM) – medienpädagogische und fachdidaktische Fortbildungsangebote entwickelt und damit auch die fachspezifischen und medienpädagogischen Angebote für alle rund 300 Beraterinnen und Berater ausgebaut.

8. Stabilität der Schulstandorte

Im neuen Schuljahr 2021/22 gibt es insgesamt 923 Schulen, darunter 737 Schulen in öffentlicher Trägerschaft und 186 in freier Trägerschaft (Stand 2.8.2021).

Zum Schuljahr 2021/22 wurden neu errichtet:
Schulen in öffentlicher Trägerschaft:

  • Grundschule Heinrich-Mann-Allee Potsdam
  • zwei neue Grundschulen in Ludwigsfelde
  • Grundschule Neuenhagen bei Berlin
  • Oberschule Brandenburg an der Havel

Schulen in freier Trägerschaft:

  • Freie Waldorfschule Zeuthen (genehmigte Ersatzschule)
  • Freie Waldorfschule Eberswalde (genehmigte Ersatzschule)
  • Montessori-Grundschule „Maria Sibylla Merian“ Perleberg (genehmigte Ersatzschule)
  • Freie Oberschule Fläming – genehmigte Ersatzschule – in Wiesen-burg/Mark

Zwei Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft wurden zusammengefasst:

  • Walther-Rathenau-Grundschule Senftenberg und Linden-Grundschule Hosena

Eine Oberschule in öffentlicher Trägerschaft wurde zu einer Oberschule mit Grundschule:

  • Spree-Oberschule Fürstenwalde

Zwei Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft wurden in Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe umgewandelt:

  • Hans-Klakow-Oberschule Brieselang
  • Gottlieb-Daimler-Schule Ludwigsfelde

9. Zusammenfassung: Fakten/Zahlen zum neuen Schuljahr

Im neuen Schuljahr 2021/22 gibt es:

  • rund 298.000 Schülerinnen und Schüler, davon 265.000 an Schulen in öffentlicher und 33.000 an Schulen in freier Trägerschaft;
  • darunter rund 23.000 Einschulungen,
  • rund 10.000 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft mit besonderem Bedarf an Sprachunterstützung (Einzugliedernde),
  • darunter geschätzt etwa 6.000 Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan.
  • 923 Schulen, darunter 737 Schulen in öffentlicher Trägerschaft und 186 in freier Trägerschaft (Stand 02.08.2021).
  • rund 21.000 Lehrkräfte (einschließlich sonstiges pädagogisches Personal) an Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
    • darunter rund 2.700 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (nur Lehrkräfte: rund 13,1 Prozent, ca. ein Siebtel davon unterrichtet schon 10 Jahre oder länger).
    • Das Durchschnittsalter aller Lehrkräfte beträgt etwa 48,4 Jahre (Vorjahr: 49 Jahre)

In den zurückliegenden fünf Jahren (Schuljahre 2017/18 bis 2021/22) hat sich die Anzahl der Schulen, der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte wie folgt entwickelt:

Zahl der Schulen in den Schuljahren 2017/18 bis 2021/22

Schuljahrinsgesamtöffentl.Trägerschaftfreie  Trägerschaft
2021/22923737186
2020/21915733182
2019/20911733178
2018/19911735176
2017/18911737174
Datengrundlage: Schulverzeichnis des MBJS; Schulen ohne Schulbetrieb, die (noch) keinen Auflösungsbescheid haben, sind nicht mitgezählt.

Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2017/18 bis 2021/22

Schuljahrinsgesamtöffentl.Trägerschaftfreie  Trägerschaft
2021/22298.000265.00033.000
2020/21294.698262.02932.669
2019/20290.676258.59432.082
2018/19287.890256.07731.813
2017/18286.082254.85631.226
Datengrundlage: bis 2020/21 Schuldatenerhebung, 2020/21Schülermodellrechnung

Zahl der im Haushaltsplan veranschlagten Vollzeiteinheiten (VZE) und der Beschäftigten an Schulen (nur öffentliche Trägerschaft) in den Schuljahren 2017/18 bis 2021/22 (Grundlage: Lehrermodellrechnung)

Schuljahrveranschlagte VZEBeschäftigte (Personen)
2021/2219.78121.000
2020/2119.50620.696
2019/2019.29020.574
2018/1918.89620.264
2017/1818.61319.770
Datengrundlage: bis 2020/21 APSIS; Stichtag jeweils zum 30.09. des Jahres

10. Umfassender Dialog im Schulbereich

Die zentralen Herausforderungen können nur im Dialog gelingen – gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Schulträgern, kommunalen Spitzenverbänden, Kammern, Sozialpartnern und vielen weiteren Interessensvertretern. Notwendige Veränderungen sollen vor Entscheidungen transparent gemacht

sowie Meinungen und Standpunkte eingeholt werden. Dazu steht das Bildungsministerium mit den Verbänden im engen Austausch. Alle an Schule Mitwirkende – ganz besonders Kinder und Jugendliche – sollen weiter ermutigt werden, Schule und Zivilgesellschaft demokratisch mitzugestalten. Für die schulischen Mitwirkungsgremien stehen in diesem Schuljahr turnusgemäß die Wahlen an.

Der Landesschulbeirat besteht aus den vom Landeseltern-, Landesschüler- und Landeslehrerrat gewählten Mitgliedern und dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen auf der Landesebene. Während der zurückliegenden Monate konnte durch Videokonferenzen wichtiger Austausch organisiert werden. Nach der Neuwahl und Konstituierung des Landesschulbeirats (Dezember 2021) wird ein erstes Treffen mit Bildungsministerin Britta Ernst geplant.
> Mitwirkung in der Schule – Landesschulbeirat

Dialog mit den Eltern
Der intensive Dialog mit den Kreiselternräten wird fortgesetzt. Gerade jetzt gibt es viele Themen, zu denen die Eltern viel Informations- und Gesprächsbedarf haben. Die ersten Treffen von Bildungsministerin Britta Ernst mit Kreiselternräten sind bereits im August und September geplant, weitere folgen nach der Neuwahl und Konstituierung der Kreiselternräte (Oktober 2021).


[1] Als Einstellungen zählen unbefristete Neueinstellungen und Entfristungen.

[2] darunter 54 sonstiges pädagogisches Personal (z.B. Heilerziehungspflegerinnen, Heilpädagogen, Erzieherinnen und Psychologen.

[3] Lehrkräfte haben in der Regel zwei Fachnennungen

[4] Bis zum Ende des Erfassungszeitraums wird dieser Anteil vermutlich noch etwas ansteigen.

Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

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