Testpflicht ab 19.04.21
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am 23. März 2021 beschlossen, dass die bislang etablierten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch eine Teststrategie ergänzt werden sollen.
In den Schulen des Landes Brandenburg sind schon seit Langem die als AHA+L-Regel bekannten Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung und zur Eindämmung des Infektionsgeschehens etabliert:
- Die Schulen haben auf der Grundlage des Rahmenhygieneplans und der zuletzt am 10. März 2021 aktualisierten Ergänzung zum Hygieneplan ein standortspezifisches Hygienekonzept entwickelt und in die Alltagspraxis der Schüler/innen und der in der Schule Tätigen eingeführt. Die Schulleiter/innen sind gebeten, die Umsetzung des Hygieneplans in der Schule regelmäßig und konsequent zu überprüfen und ihn ggf. den Erfordernissen anzupassen.
- Im Schülerverkehr, in der Schule und im Unterricht sowie in der von den Grundschulen organisierten Notbetreuung tragen die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte eine medizinische Maske. Schüler/innen, die ihre medizinische Maske vergessen haben oder ihre mitgebrachte nicht mehr nutzen können, wird nach Maßgabe verfügbarer Mittel eine aus dem Schulsozialfonds finanzierte medizinische Maske ausgegeben, soweit anderweitig kein Ersatz geschaffen werden kann.
Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelten nach Maßgabe der Eindämmungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung und können beispielsweise betreffen
- den durch die Eindämmungsverordnung spezifisch von der Verpflichtung befreiten Personenkreis;
- Kinder unter 14 Jahren, sofern sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können und die stattdessen eine Allgemeinmaske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen haben; die Feststellung, ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, treffen die Erziehungsberechtigten;
- Schüler/innen während des Sportunterrichts,
- Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Außenbereich der Schule,
- Schüler/innen und Lehrkräfte während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume, in denen die medizinische Maske abgenommen werden kann und im Interesse regelmäßiger Tragepausen zur Erholung auch sollte;
- Schüler/innen bei Klausuren mit einer Dauer ab 240 Minuten, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird.
- Ein Element des schulischen Hygienekonzepts ist regelmäßiges Lüften während des Unterrichts und der Notbetreuung.
- Durch die Maßgaben für die Organisation von Schule und Unterricht ist gewährleistet, dass in der Regel nur Lerngruppen mit höchstens 15 Schülerinnen und Schüler in Präsenz unterrichtet werden und damit größtmöglicher Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern in den Unterrichtsräumen gewahrt werden kann, auch wenn die Schulen formal von den Regelungen der Eindämmungsverordnung über den Mindestabstand ausgenommen sind.
Ergänzt werden diese Maßnahmen seit Ende Februar 2021 durch die Möglichkeit zur Impfung des Personals der Grund- und Förderschulen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, und es ist davon auszugehen, dass im April 2021 auch den Lehrkräften der weiterführenden Schulen ein Impfangebot unterbreitet werden kann. Eine der drei Säulen dieser Teststrategie umfasst die Schülerinnen und Schüler und das Personal an den Schulen.
Schnelleinstieg Schule
- MBJS Testkonzept Schule (9.4.21)
- Anlage 1: Test Gebrauchsanleitung
- Anlage 2: Bescheinigung Selbsttest + Negativergebnis
- Anlage 3 Einverständniserklärung
- Anlage 4: Elterninformation + Testausgabe
- Anlage 5: Elternbrief Ministerin Ernst
- Anlage 6: Brief Ministerin Ernst an Beschäftigte
Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)