Gut begleitet zur weiterführenden Schule
Hier finden Eltern den aktuellen Ablauf des Ü7-Verfahrens zum Schuljahr 2027/28 sowie Informationen zu Leistungs- und Begabungsklassen ab Jahrgangsstufe 5.
Der offizielle Zeitplan für den Übergang nach Klasse 6 liegt vor
Am 29. Januar 2027 werden Halbjahreszeugnisse und Aufnahmeanträge ausgegeben. Die ausgefüllten Anträge sind vom 8. bis 10. Februar 2027 in der Grundschule abzugeben. Der Versand der Aufnahme- und Zuweisungsbescheide ist für den 25. Mai 2027 vorgesehen.
Ü7 2027/28 auf einen Blick
Die Grundschule informiert und berät im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6. Für die Bewerbung wählen die Eltern einen Erst- und einen Zweitwunsch.
- 129.01.2027
Halbjahreszeugnis und Aufnahmeantrag
Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und der Aufnahmeanträge in Jahrgangsstufe 6.
- 208.02. - 10.02.2027
Aufnahmeantrag abgeben
Die Sorgeberechtigten geben die ausgefüllten Anträge in der Grundschule ab. Online ausgefüllte Anträge sind ebenfalls möglich.
- 3Bis 01.03.2027
Einladung zum Probeunterricht
Falls ein Probeunterricht erforderlich ist, erfolgt die Einladung per E-Mail mit dem Standort.
- 405.03.2027
Probeunterricht am Gymnasium
Der eintägige Probeunterricht findet an ausgewählten Gymnasien statt.
- 501.03. - 16.04.2027
Erst- und Zweitwunschverfahren
Erstwunsch: 01.03. bis 19.03.2027. Zweitwunsch: 05.04. bis 16.04.2027.
- 619.04. - 25.05.2027
Angebot, Zuweisung und Bescheide
Angebots- und Zuweisungsverfahren bis 14.05.2027; Postausgang aller Aufnahme- und Zuweisungsbescheide am 25.05.2027.
Was Eltern im aktuellen Verfahren wissen sollten
Kein Grundschulgutachten mehr
Im Ü7-Verfahren 2027/28 wird kein Grundschulgutachten mehr erstellt. Maßgeblich sind insbesondere das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 sowie die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen des Kindes. Die Grundschule berät Eltern weiterhin individuell.
Erst- und Zweitwunsch
Eltern geben einen Erstwunsch und einen Zweitwunsch für die gewünschte weiterführende Schule an.
Halbjahreszeugnis ist zentral
Grundlage des Aufnahmeverfahrens ist insbesondere das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Es enthält auch Angaben zu Neigungen sowie die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens.
Wenn Wunschschulen voll sind
Bei Übernachfrage gelten Auswahlregeln. Scheitern Erst- und Zweitwunsch, bietet das Schulamt zunächst Schulen mit freien Plätzen an; erst danach kann eine Zuweisung erfolgen.
Wann ist ein Probeunterricht erforderlich?
Für die Eignung zum sechsjährigen Bildungsgang am Gymnasium gilt im aktuellen Verfahren ein gewichteter Notendurchschnitt. Wird der Grenzwert nicht überschritten, ist kein Probeunterricht erforderlich.
Liegt der gewichtete Notendurchschnitt über 2,3 und wurde ein Gymnasium als Erst- oder Zweitwunsch gewählt, ist der eintägige Probeunterricht erforderlich. Er konzentriert sich auf Deutsch und Mathematik; beide Fächer werden in jeweils 120-minütigen Unterrichtsblöcken bearbeitet.
Ü5: Wechsel in eine LuBK nach Klasse 4
Für besonders leistungsfähige und begabte Schülerinnen und Schüler gibt es in Brandenburg Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK), die bereits ab Jahrgangsstufe 5 besucht werden können. Dafür gilt ein eigenes Aufnahmeverfahren.
- 1Bis 05.01.2027
Empfehlung der Grundschule beantragen
Eltern der Jahrgangsstufe 4 beantragen bei der Klassenlehrkraft die Empfehlung für eine Leistungs- und Begabungsklasse.
- 2Bis 19.01.2027
Empfehlung und Zugangscode
Die Empfehlung wird erstellt und zusammen mit dem Zugangscode für die digitale Anmeldung ausgegeben.
- 329.01. - 10.02.2027
Digitale Anmeldung
Anmeldung an einer Schule mit LuBK und Upload der unterschriebenen Empfehlung sowie des unterschriebenen Halbjahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 4.
- 413.03.2027
Prognostischer Test
Durchführung des prognostischen Tests an den beteiligten weiterführenden Schulen.
- 5Bis 23.04. / 14.05.2027
Erst- und Zweitwunschentscheidung
Abschluss der Eignungsfeststellung und Aufnahmeentscheidung zunächst nach Erstwunsch, anschließend nach Zweitwunsch.
- 626.05.2027
Aufnahmebescheide
Versand der Aufnahmebescheide für Leistungs- und Begabungsklassen an die Eltern.
Für eine Empfehlung der Grundschule darf die Summe der Noten in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache oder in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht den Wert 5 nicht überschreiten. Zusätzlich gehören prognostischer Test und Eignungsfeststellung zum Verfahren.
Offizielle Informationen zum Übergang
Fragen zum Übergangsverfahren
Was ist das Ü7-Verfahren?
Ü7 bezeichnet in Brandenburg den Übergang nach der Jahrgangsstufe 6 von der Grundschule in eine weiterführende allgemeinbildende Schule.
Gibt es noch ein Grundschulgutachten?
Nein. Im Ü7-Verfahren 2027/28 wird kein Grundschulgutachten mehr erstellt. Grundlage des Aufnahmeverfahrens ist insbesondere das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6; zusätzlich werden Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen berücksichtigt. Die Grundschule berät die Eltern weiterhin individuell.
Wann muss der Ü7-Antrag 2027 abgegeben werden?
Der offizielle Zeitplan sieht die Abgabe der ausgefüllten Aufnahmeanträge in der Grundschule vom 8. bis 10. Februar 2027 vor.
Wann ist ein Probeunterricht am Gymnasium nötig?
Wenn ein Gymnasium als Erst- oder Zweitwunsch angegeben wurde und der gewichtete Notendurchschnitt der relevanten Fächer über 2,3 liegt, ist der eintägige Probeunterricht erforderlich.
Wie wird der Grenzwert 2,3 berechnet?
Deutsch und Mathematik werden jeweils dreifach, die erste Fremdsprache zweifach sowie Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften jeweils einfach gewichtet. Die Summe der gewichteten Noten wird anschließend durch 10 geteilt.
Wie läuft der Probeunterricht ab?
Der Probeunterricht findet an einem Tag an ausgewählten Gymnasien statt und konzentriert sich auf Deutsch und Mathematik. Für jedes Fach ist ein 120-minütiger Unterrichtsblock mit unterschiedlichen Arbeitsformen vorgesehen.
Was passiert, wenn Erst- und Zweitwunsch nicht möglich sind?
Das zuständige Schulamt unterbreitet zunächst Angebote für Schulen mit freien Plätzen. Wird daraus keine Schule gewählt, kann anschließend eine Zuweisung erfolgen.
Was ist Ü5?
Ü5 ist das besondere Aufnahmeverfahren für Leistungs- und Begabungsklassen, die bereits nach Jahrgangsstufe 4 besucht werden können. Dafür gelten eigene Fristen, eine Grundschulempfehlung und eine Eignungsfeststellung.
Was ist der Unterschied zwischen Ü5 und Ü7?
Ü7 ist das reguläre Übergangsverfahren nach Jahrgangsstufe 6 in eine weiterführende Schule. Ü5 ist ein besonderes Aufnahmeverfahren nach Jahrgangsstufe 4 für Leistungs- und Begabungsklassen und besitzt eigene Voraussetzungen, Fristen und eine Eignungsfeststellung.



