Für rund 298.000 Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg beginnt am 9. August das neue Schuljahr. Alle Schulen starten im Regelbetrieb mit vollem Präsenzunterricht. Es gilt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (§ 41 Brandenburgisches Schulgesetz). Der Unterricht erfolgt auf Grundlage der Stundentafel bzw. auf der Grundlage des Kurssystems in der gymnasialen Oberstufe. Damit wird
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