Eine Maskenpflicht für alle Schulen regelt die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg. Alle Personen müssen in den Schulgebäuden, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof. Nicht immer einfach, daran zu denken. Um es für Kinder und Jugendliche ein wenig einfacher zu
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