Bildungsministerin Britta Ernst stellt Eckpunkte zum Start ins Schuljahr 2021/22 vor. Ihr Ziel: Nach den Sommerferien sollen alle Schulen mit Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen starten, wenn das Infektionsgeschehen stabil bleibt. Mit dem Start ins neue Schuljahr soll so viel Normalität wie möglich an den Schulen stattfinden.
Der vollständige Präsenzunterricht ist am 31. Mai 2021 an fast allen Grundschulen gestartet, an den weiterführenden Schulen wird dies ab dem 7. Juni erfolgen. Viele Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte freuen sich, dass die Kinder nach langer Zeit des Distanz- und Wechselunterrichts die Schule wieder in der Klassengemeinschaft erleben können.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Schülerinnen und Schüler haben während der pandemiebedingten Einschränkungen Enormes geleistet: Sie haben ihre Lernprozesse sehr eigenverantwortlich gestaltet und sind umsichtig mit der für sie herausfordernden Situation umgegangen. Jetzt werden die verbleibenden Wochen vor den Sommerferien insbesondere für den sozialen Zusammenhalt der gesamten Klassengemeinschaft genutzt. Eintägige Ausflüge und Exkursionen sind wieder erlaubt, außerschulische Lernorte können verstärkt aufgesucht werden. Für den Start ins neue Schuljahr legen wir nunmehr Eckpunkte vor, die die Rückkehr zu so viel Normalität wie möglich an den Schulen ermöglichen sollen.“
Folgende Rahmenbedingungen sollen den Start ins Schuljahr 2021/22 bestmöglich vorbereiten:
1. Sichere und offene Schulen: Testpflicht und Impfmöglichkeit
Die Testpflicht an den Schulen wird fortgesetzt, sie entfällt bei vollständig geimpften und genesenen Personen. Aus dem Rettungsschirm des Landes werden ausreichende Testkits für verpflichtende Tests an den Schulen beschafft. Alle Lehrkräfte sowie das gesamte Personal an Schulen haben ein Angebot bekommen, sich impfen zu lassen.
> Testkonzept – Teststrategie
Nach der positiven Prüfung durch die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat die EU-Kommission am 1. Juni 2021 grünes Licht für den ersten Corona-Impfstoff für Kinder ab zwölf Jahren gegeben. Auch in Brandenburg wird die „S3-Leitlinie – Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV -2-Übertragung in Schulen“ beachtet.
> S3-Leitlinie – Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV -2-Übertragung in Schulen beachtet (Kurzfassung)
2. Schülerinnen und Schüler unterstützen – Schulen stärken
Alle Schülerinnen und Schüler werden bereits ab den Sommerferien und in den nächsten beiden Schuljahren zahlreiche Unterstützungsangebote erhalten – diese werden breit gefächert und am Bedarf der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Einen Ausgleich bedarf es nicht nur bei kognitiven Lerndefiziten. Auch die Reduktion der sozialen Kontakte hat Folgen für das soziale Lernen – auch dabei sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erfahren.
„Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ des Bundes
Mit dem Aktionsprogramm stellt der Bund für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt 2 Milliarden Euro bereit. Brandenburg erhält für die beiden Jahre insgesamt 38,7 Millionen Euro und wird sich im Umfang von rund 30 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes – paritätisch zur Finanzierung des Bundes – am Abbau von Lernrückständen beteiligen. Mit den Landesmitteln werden unter anderem zusätzliche Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal (multiprofessionelle Teams) finanziert, mit den Bundesmitteln viele außerschulische Angebote für alle Schülerinnen und Schüler.
> 68,7 Millionen Euro für Brandenburger Kinder und Jugendliche für die Aufholjagd nach Corona – Unterstützung auf breiter Basis möglich
Erhebungen des Lernstands
Viele Schülerinnen und Schüler haben Unterstützungsbedarfe. Sie brauchen mehr Zeit um Lernrückstände aufzuholen, aber auch um die in Pandemiezeiten gemachten Erfahrungen zu verarbeiten. Untersuchungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche während der Pandemie weniger Zeit mit Lernen verbracht haben, als vor der Pandemie. Zu Beginn des Schuljahres 2021/22 wird in allen Jahrgängen und in den Kernfächern eine Lernstandserhebung in allen Jahrgangsstufen der Primar- und Sekundarstufe I sowie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und in den Kernfächern durchgeführt. Die beruflichen Schulen werden ebenfalls individuelle Lernausgangslagen in allen Jahrgangsstufen erheben.
Stärkung der Schulen
Bereits auf den Weg gebracht sind:
- 3,1 Millionen Euro für das Programm „Ferien mit Lernangeboten 2021“,
- 1 Million Euro für das Programm „Studentische Lehr-Lernassistenzen an Brandenburger Schulen – Studierende unterstützen Schulen“ im Schuljahr 2020/21“.
Dazu kommen:
- 23,9 Millionen für befristet beschäftigte Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23.
Fortsetzung des Studierendenprogramms
Rund 400 Studierende arbeiten aktuell im Rahmen des Lehr-Lernassistenz-Programms, davon sind ca. 75 Prozent in den Grundschulen im Einsatz. Das Studierendenprogramm wird in den nächsten beiden Schuljahren fortgesetzt, Kosten pro Schuljahr: 1 Millionen Euro. Damit wird für einzelne Gruppen von Schülerinnen und Schülern Zeit für pädagogische Aufgaben am Nachmittag, in den Ferien oder an Samstagen bereitgestellt.
Ferienbetreuung mit Lernangeboten
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fördert – wie schon in den Sommerferien 2020 – auch in den Sommerferien 2021 Angebote der Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche ab dem Grundschulalter in Verbindung mit Lernangeboten. Insgesamt werden für dieses Programm 3,1 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes eingesetzt.
>Ferienbetreuung mit Lernangeboten
> Richtlinie zur Förderung von Ferienprogrammen in Verbindung mit Lernangeboten im Land Brandenburg
Das Land wird auch Mittel aus den Bundesmitteln nutzen, um auch im nächsten Jahr günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie weitere Angebote zur Überwindung der pandemiebedingten Einschränkungen – insbesondere im Bereich der sozialen und kommunikativen Bedürfnisse junger Menschen – zu fördern.
Schulsozialarbeit
Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in allen problematischen Lebenslagen und haben in der Zeit der Schulschließungen den Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen gehalten, wenn auch in der Regel über digitale Kommunikationswege. Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ des Bundes sieht hier die Möglichkeit zum Ausbau und zur Verstärkung vor.
Schulvisitation
Die Schulvisitation wird auch im Schuljahr 2021/22 ausgesetzt.
3. Unterrichtsorganisation
Sport- und Musikunterricht
Die Pandemie kann bei den Kindern und Jugendlichen zu einem erheblichen Bewegungsmangel geführt haben, da auf allen Ebenen Einschränkungen für die sportliche Betätigung galten. Dem Sportunterricht kommt im neuen Schuljahr daher eine wichtige Bedeutung zu. Dieser soll nach Stundentafel umgesetzt werden. Für Schülerinnen und Schüler mit motorischen Defiziten und Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer werden in Kooperation mit dem Sport zusätzliche Angebote ermöglicht. Bereits in den Sommerferien werden Landessportbund/Brandenburgischen Sportjugend „Schwimmintensivkurse“ im Rahmen des Ferienprogramms für Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer im ganzen Land starten.
Im Musikunterricht wird das Singen und Musizieren im Schuljahr 2021/2022 einen besonderen Fokus erfahren.
Ganztagsangebote im neuen Schuljahr
Ab Beginn des Schuljahres 2021/22 ist vorgesehen, dass die offenen und gebundenen Ganztagsangebote wieder regulär stattfinden und damit ein wichtiger Beitrag zur schulischen und sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler mit den erweiterten Lernzeiten und Freizeitangeboten geleistet wird. Schule wird damit wieder stärker zum Lern- und Lebensort.
Außerschulische Lernorte verstärkt nutzen
Außerschulische Lernorte werden wieder verstärkt genutzt. Zu außerschulischen Ergänzungsangeboten, die eine unterrichtliche Nähe haben, zählen insbesondere Bibliotheken, Museen, Theater, Musik- und Naturschulen, Sport- und Kulturvereine sowie Anbieter der Jugendarbeit. Viele Träger verfügen über Formate, die sich auf das schulische Lernen in bestimmten Jahrgangsstufen beziehen und daher einen direkten Bezug zum Rahmenlehrplan aufweisen.
Rahmenlehrplan und schulinterne Curricula
Der gemeinsame Rahmenlehrplan für die Klassen 1 bis 10 hat sich auch in der Pandemie bewährt. Er formuliert fachliche und überfachliche Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in den Fächern und im Lauf der Schulzeit aufeinander aufbauend erwerben sollen. Die konkrete Umsetzung erfolgt mit dem schulinternen Curriculum, in dem die Schulen ihre Schwerpunkte setzen. Dabei werden auch die Ergebnisse der Untersuchung der Lernausgangslagen berücksichtigt. Die Schulen werden bei der Vermittlung neuer Kompetenzen die individuellen Lernrückstände berücksichtigen.
Zentrale Prüfungen – Standards bleiben
An den zentralen Prüfungen – und den damit verbundenen Standards – wird festgehalten, um allen Schülerinnen und Schülern in den künftigen Abschlussklassen einen bundesweit anerkannten Schulabschluss zu gewährleisten. Dennoch wird es Anpassungen für die Prüfungen geben müssen. Sowohl für die Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 als auch im Abitur werden Schwerpunkte gesetzt bzw. die Prüfungsschwerpunkte konkretisiert, um eine gezielte Vorbereitung zu ermöglichen. Mit der Anpassung der Prüfungsschwerpunkte ist keine Niveauabsenkung verbunden, sodass das Abitur 2022 ein gleichwertiges Abitur ist.
Freiwillige Wiederholung des Schuljahres
Schülerinnen und Schüler können – unabhängig von der Corona-Pandemie – auf Antrag der Eltern die Jahrgangsstufe einmal freiwillig wiederholen, Grundlage ist das Brandenburgische Schulgesetz (§ 59 Absatz 5). Dem Antrag auf Wiederholung soll insbesondere stattgegeben werden, wenn durch die Wiederholung ein bisher nicht erreichter Abschluss eines Bildungsgangs erworben werden kann, die Höchstverweildauer nicht überschritten wird und die personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt werden können. Das bedeutet, dass auch Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen können, die sich nicht in abschluss- oder übergangsrelevanten Jahrgangsstufen befinden. Wir werben jedoch dafür, Kinder und Jugendliche nicht unnötig aus ihren vertrauten Lerngruppen zu reißen.
> Brandenburgische Schulgesetz §59
Monitoring: Qualität des Distanzunterrichts/ Wechselunterrichts
Eigenverantwortliches Arbeiten im Wechsel- und Distanzunterricht wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Das MBJS wird ein Monitoring-System zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Unterricht durchführen. In Vorbereitung auf eine mögliche vierte Pandemiewelle werden auch die Eckpunkte für den Distanzunterricht überarbeitet, um den Schulen eine konkrete Grundlage für die Durchführung des Distanzunterrichts zu geben. Damit sollen für die Schülerinnen und Schülern verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
4. Jugendfreiwilligendienste und FSJ Schule
Für das Schuljahr 2021/22 stehen aus Landesmitteln 100 Stellen für das FSJ-Schule zur Verfügung, sie wurden mit dem letzten Haushalt aufgestockt.
> FSJ-Schule
Das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ des Bundes sieht vor, dass zusätzliche Jugendfreiwilligendienstleistende beim Aufholen von Lernrückständen den Kindern und Jugendlichen – in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften – im Jugendfreiwilligen-Dienstjahr 2021/22 Hilfestellung geben. Voraussichtlich können mindestens 250 zusätzliche FSJ und FÖJ-Plätze kurzfristig geschaffen werden.
5. Ausstattung der Schulen – Unterstützungsangebote
Digitalisierung
Die Ausstattung der Schulen mit IT-Infrastruktur wurde und wird durch umfangreiche Förderprogramme von Bund und Land aktuell erheblich verbessert. Im Rahmen des „DigitalPakts Schule 2019-2024“ wurden für den Bereich „Ausstattungsförderung“ bislang insgesamt 794 Anträge mit einer beantragten Zuwendung in Höhe von rund 134 Millionen Euro gestellt (Stand 31.05.2021). Die für diesen Bereich verfügbare Zuwendungssumme in Höhe von rund 135 Millionen Euro ist damit nahezu vollständig mit Anträgen von Schulträgern untersetzt. Bislang wurden 331 Anträge mit einer Zuwendung in Höhe von rund 57 Millionen Euro bewilligt und Mittel in Höhe von etwa 1,5 Million Euro durch die Antragsteller abgerufen.
Mit Hilfe des „Ausstattungsprogramms für schulgebundene mobile Endgeräte“ (DigitalPakt 2) sollen Schülerinnen und Schüler mit mobilen digitalen Endgeräten ausgestattet werden, die meist aus sozialen Gründen zu Hause nicht über ein solches Gerät verfügen. Hierzu beantragten 261 Schulträger Zuwendungen in Höhe von rund 16,4 Million Euro. Die Schulträger meldeten dem MBJS im Rahmen des Berichtswesens gegenüber dem Bund die Beschaffung von rund 22.000 Endgeräten (15.12.2020).
Zudem werden mit den zusätzlichen Programmen des DigitalPakts Schule „Adminförderung“ (DigitalPakt 3) und „Leihgeräte für Lehrkräfte“ (DigitalPakt 4) in Brandenburg jeweils weitere 15,1 Million Euro zum einen für die IT-Administration an den Schulen und zum anderen für Endgeräte für Lehrkräfte zur Verfügung gestellt.
Mit der Umsetzung des landeseigenen Förderprogramms zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten in Höhe von rund 23 Million Euro beantragten 295 Schulträger Zuwendungen in Höhe von rund 21,7 Million Euro. Derzeit beschaffen die Schulträger die Endgeräte.
Lüftungsgeräte
Die Bundesregierung hat am 12.05.2021 die Erweiterung der Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen (RLT) Anlagen“ um den Einbau von RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren beschlossen. Nach derzeitigem Planungsstand des Bundes soll die Richtlinie Mitte Juni 2021 in Kraft treten.
Unterstützungsangebote im häuslichen Lernen unter Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes (BuT)
Die Bundesagentur für Arbeit wurde durch Bundesminister Hubertus Heil angewiesen, dass die Jobcenter bis zu 350 Euro Kosten für digitale Endgeräte (bspw. Laptop, Tablett, Drucker) übernehmen, wenn vonseiten der Schule kein anderes Gerät zur Verfügung steht. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern müssen den entsprechenden Bedarf geltend machen.
Weitere Informationen:
Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)