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01. Schülerkonferenz 2020/21
27. August 2020 , 11:10 - 12:10
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Die Konferenz der Schülerinnen und Schüler ist ein Gremium, in dem die Interessen und Meinungen aller Schülerinnen und Schüler einer Schule zusammengetragen werden. Diese Konferenz besteht aus zwei Schülerinnen und Schülern jeder Klasse, welche als Klassen- bzw. Kurssprecher gewählt wurden. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind in der Regel zwei Stunden je Schulmonat für solche Anlässe freizustellen. Beratende Mitglieder sind auch zwei Vertreterinnen und Vertreter der Elternkonferenz und der Konferenz der Lehrkräfte. „Die Konferenz der Schülerinnen und Schüler vertritt die schulischen Interessen aller Schülerinnen und Schüler der Schule, beteiligt sich an der Verwirklichung des Bildungsauftrags der Schule und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler.“ (BbgSchuIG § 84) Hier haben Klassensprecher die Möglichkeit, Ängste und Sorgen, aber auch Hoffnungen und Wünsche ihrer Klassen im großen Rahmen zu äußern und darüber zu diskutieren. Andererseits hören sie hier Berichte über neue schulische Regelungen und Ereignisse, über die sie in ihren Klassen sprechen können. Hier werden Probleme diskutiert und Anträge ausgearbeitet, die später über die Schulkonferenzmitglieder in die Schulkonferenz eingebracht werden. Die Konferenz der Schülerinnen und Schüler wählt jährlich aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder eine Schülersprecherin bzw. Schülersprecher und für dieses Amt bis zu drei Stellvertreterinnen/Stellvertreter. Alle zwei Jahre werden aus dem Kreis aller Schülerinnen und Schüler der Schule fünf Mitglieder für die Schulkonferenz sowie ein Mitglied für den Kreisrat gewählt. Aus diesem Kreis werden auch je zwei Vertreter für die Elternkonferenz, die Konferenz der Lehrkräfte und für jede Fachkonferenz gewählt. Im Übrigen erfolgt die Wahl von drei Vertrauenslehrkräften.
Quellenangabe: Die Staatlichen Schulämter des Landes Brandenburg
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