Bis zu 4.000 Kita- und Schulkinder werden bis Ende August auf das Coronavirus getestet
Im Rahmen der Corona-Teststrategie des Landes Brandenburg beginnen ab dem heutigen Montag (10.08.) die Stichprobentestung von Kindern und Jugendlichen. Bis zum 31. August 2020 sollen ein Prozent aller Kita- und Schulkinder einmal auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden. Das sind bis zu 1.074 Kita-Kinder und bis zu 2.944 Schülerinnen und Schüler. Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städte hat das Gesundheitsministerium dafür 12 Kitas und das Bildungsministerium 72 Schulen, darunter 12 Schulzentren (kombinierte Grund- und Oberschule bzw. Grund- und Gesamtschule), landesweit ausgewählt. Das Angebot ist freiwillig. Die Kosten trägt das Land.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Nach bisherigen Studien zeigt die Mehrzahl der Kinder, die an COVID-19 erkrankten, einen eher milden und unspezifischen Krankheitsverlauf. Mit den Stichproben möchten wir mehr über die Ausbreitung des Virus in dieser Altersgruppe in Brandenburg erfahren. Der Zeitpunkt direkt nach der Reisezeit und zu Beginn des Schuljahres ist dafür genau richtig, da jetzt das Infektionsrisiko wieder steigt. Die Ergebnisse der Stichproben fließen in die Bewertung und Weiterentwicklung unserer Corona-Maßnahmen ein.“
Bildungsministerin Britta Ernst: „Es ist für die Kinder wichtig, dass wir jetzt endlich wieder mit dem Regelbetrieb beginnen. Sie haben ein Recht auf Bildung, und auch ein Recht auf soziale Kontakte. Der Start nach den langen Ferien ist in der Corona-Pandemie deshalb für alle ein bedeutender Schritt. Mit den zusätzlichen Testungen flankieren wir den Normalbetrieb in unseren Kitas und Schulen.“
Die Tests werden von niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in Brandenburg durchgeführt. Die Eltern der ausgewählten Kitas und Schulen erhalten einen Berechtigungsschein, mit dem sie in der Praxis der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten den Corona-Test machen lassen können, entweder durch einen Abstrich oder alternativ als Speichelprobe. Die Gültigkeit des Berechtigungsscheines ist auf den Zeitraum vom 10.08. bis zum 31.08.2020 befristet.
Quellenangabe: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)