Krankmeldung schnell und unkompliziert
Nutzen Sie dieses Formular, um eine Abwesenheit oder eine organisatorische Besonderheit Ihres Kindes direkt an die Schule zu melden. Bitte tragen Sie keine Diagnose oder medizinischen Details ein.
Was Eltern wissen sollten
Frühzeitig melden
Bitte übermitteln Sie die Meldung möglichst vor Unterrichtsbeginn.
Keine Diagnose nötig
Für die schulische Abmeldung werden keine medizinischen Diagnosen benötigt.
Zeitraum angeben
Wenn absehbar, geben Sie den voraussichtlichen Zeitraum der Abwesenheit an.
Besondere Fälle
Bei längeren oder ungewöhnlichen Abwesenheiten nehmen Sie bitte zusätzlich Kontakt mit der Schule auf.
Wichtige Hinweise
Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen zu Entschuldigung, Infektionsschutz sowie Sport- und Schwimmunterricht.
Entschuldigungspflicht
Die Schule muss bei krankheitsbedingtem Fernbleiben rechtzeitig informiert werden.
Mehr erfahren
Nach der aktuellen VV-Schulbetrieb Brandenburg ist die Schule spätestens am zweiten Fehltag zu benachrichtigen. Nach Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund für das Fernbleiben mit. Bei längerem Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Angaben über die Art einer Erkrankung dürfen von der Schule grundsätzlich nicht verlangt werden.
VV-Schulbetrieb BrandenburgMeldepflichtige Krankheiten
Bei bestimmten übertragbaren Krankheiten, Verdachtsfällen oder Läusebefall gelten besondere Mitteilungspflichten.
Mehr erfahren
Fällt eine Erkrankung oder ein Verdachtsfall unter § 34 Infektionsschutzgesetz, muss die Schule unverzüglich informiert werden. Bitte tragen Sie die konkrete Diagnose nicht in das allgemeine Freitextfeld dieses Formulars ein, sondern nehmen Sie direkt Kontakt mit der Schule auf. So können erforderliche Schutz- und Meldewege datensparsam abgestimmt werden.
§ 34 InfektionsschutzgesetzBefreiung vom Sport- und Schwimmunterricht
Für eine längerfristige Beurlaubung gelten in Brandenburg besondere Anforderungen.
Mehr erfahren
Die Online-Meldung bewirkt nicht automatisch eine Freistellung. Nach der aktuellen VV-Schulbetrieb entscheiden über Beurlaubungen bis zu vier Wochen die für den Sport- und Schwimmunterricht zuständigen Lehrkräfte; für längere Zeiträume entscheidet die Schulleitung. Eine Beurlaubung kann ganz oder teilweise erfolgen und ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen und zu begründen. Bei akuten gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann die Sportlehrkraft einzelne Übungen oder Unterrichtsstunden auch ohne schriftlichen Antrag aussetzen. Beurlaubte Schülerinnen und Schüler können, soweit es die gesundheitliche Situation zulässt, zu theoretischen Unterweisungen und Hilfsdiensten herangezogen werden. Teilweise beurlaubten Schülerinnen und Schülern können geeignete Übungen aufgegeben werden. Ein ärztliches Attest ist beizufügen, sofern die Gesundheitsstörung nicht offensichtlich ist. Bei mehr als vier Wochen ist das landesweit vorgesehene Formular nach Anlage 2 der VV-Schulbetrieb verbindlich. Eine Beurlaubung soll grundsätzlich höchstens für ein halbes Jahr ausgesprochen werden, sofern nicht die Art der Erkrankung oder Behinderung sicher eine längere Nichtteilnahme erfordert.
VV-Schulbetrieb Brandenburg, Nr. 10Häufige Fragen
Möglichst vor Unterrichtsbeginn, damit die Schule die Abwesenheit frühzeitig zuordnen kann.
Für den technischen Eingang der Online-Meldung ist kein zusätzlicher Anruf erforderlich. In dringenden oder besonderen Fällen kann eine direkte Rücksprache mit der Schule sinnvoll oder erforderlich sein.
Geben Sie den voraussichtlichen Zeitraum an. Ändert sich dieser deutlich, kann eine erneute Meldung sinnvoll sein.
Nutzen Sie die passende Meldungsart, wenn Ihr Kind die Schule besucht, aber nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen soll.



