08. Finanzplanung

Finanzplanung

In Abhängigkeit von der Bedarfserfassung unserer Ganztagsangebote, erfolgt nach Zuweisung der finanziellen Mittel die Verteilung der Stunden und Gelder an unserer Kooperationspartner. Dieser Finanzplan ist gleichzeitig Abrechnungsgrundlage für jeweils das 1. bzw. 2 Halbjahr.

Besonders materialintensive AG’s bzw. Freizeitangebote werden nach vorheriger Absprache mit einem bestimmten Unkostenbeitrag unterstützt

(z.B. AG Töpfern, künstlerisches Gestalten). Durch die Gemeinde Kolkwitz werden ebenfalls finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um u.a. materielle und organisatorische Voraussetzungen für Arbeitsgemeinschaften und ehrenamtliche Helfer im Rahmen des Ganztages zu schaffen.

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